Geopolitik

Katharina Dröge und Britta Haßelmann: Grüne laden Fraktionschefs zu Gespräch über AfD-Verbot ein | ABC-Z

Die Vorsitzenden der Grünenfraktion haben die Chefs von Union, SPD und Linke zu einem
Gespräch über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren eingeladen. “Der Deutsche
Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung die
rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines
Parteiverbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht”, heißt es in einem Schreiben der Co-Vorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Dieser Zeitpunkt sei – angesichts der fortschreitenden Radikalisierung der AfD – jetzt gekommen. 

“Zum Schutz
der Menschen und der Demokratie” müsse ein Parteiverbotsverfahren nun
verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls rasch auf den Weg gebracht
werden, schreiben die Fraktionschefinnen in ihrem Brief an Jens Spahn
(CDU), Matthias Miersch (SPD) sowie an die beiden Vorsitzenden der
Linksfraktion, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Hierfür sei ein gemeinsames Vorgehen der
demokratischen Fraktionen von zentraler Bedeutung. Idealerweise sollte ein solches Gespräch bereits für die erste
Sitzungswoche nach der Sommerpause vereinbart werden.

SPD will Verbotsverfahren prüfen

Der jüngste
Beschluss des SPD-Parteitages, der sich einstimmig für eine Prüfung eines
möglichen AfD-Parteiverbotes ausgesprochen habe, sei aus ihrer Sicht ein
“ermutigendes Signal”, schrieben Haßelmann und Dröge. Die
SPD-Delegierten hatten Ende Juni einen Antrag beschlossen
, in dem es hieß:
“Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die
Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der
Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.” Ende August sprach sich SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil erneut für ein AfD-Verbotsverfahren aus.

Das Bundesamt
für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai angekündigt, die AfD künftig als
gesichert rechtsextremistisch einzustufen
. Die AfD klagte dagegen. Der Verfassungsschutz setzte die Hochstufung bis zur gerichtlichen Klärung aus.

Die Meinungen
über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gehen auseinander. Die Innenminister von
Bund und Ländern haben die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, falls die neue Einstufung des
Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt wird. Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt (CSU) vertritt die Auffassung, ein Verbotsverfahren wäre Wasser auf
die Mühlen der Opfererzählung der AfD. Er wolle die AfD lieber
“wegregieren”. 

Über ein
Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen
entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die
Bundesregierung stellen.

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