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Karlsfelder See: Diese Regeln gelten für die Badesaison – Dachau | ABC-Z

Nach einigen kalten und verregneten Tagen dürfte nun mit wieder steigenden Temperaturen auch im Landkreis Dachau die Badesaison losgehen – und das nicht nur in den Freibädern, sondern auch an den Badeseen. Das nimmt das Dachauer Landratsamt zum Anlass, um in einer Pressemitteilung auf „einige grundlegende Verhaltensregeln“ am Karlsfelder See zu erinnern. Es sind Regeln, die eingeführt wurden, „weil es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unstimmigkeiten und Problemen gekommen ist“.

Grillen, das ist so eine Regel, ist zum Schutz der Natur und aus Gründen des Brandschutzes zum Beispiel nur an den gekennzeichneten Grillplätzen gestattet. Abfall, das ist noch so eine Regel, gehört in die dafür vorgesehen Mülleimer – und nicht etwa daneben. Das locke Wildtiere wie Ratten und Krähen an und verschmutze die Umgebung, so das Landratsamt. Die Entsorgung von Hausmüll oder sonstigen Abfällen ist verboten und wird strafrechtlich geahndet. Zigarettenstummel dürfen nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden.

Während der gesamten Badesaison – von Anfang Mai bis Ende September – gilt am Karlsfelder See zudem ein generelles Glasverbot. Der Grund: „In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verletzungen durch Glasscherben.“ Zudem, so heißt es, sei die Reinigung der Liegeflächen und des Uferbereichs „äußerst aufwendig“ und durch diese Regelung „vermeidbar“.

In den Sommermonaten gilt neben dem Glas- auch ein Hundeverbot rund um den Badesee. „Hundebesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, auf andere Seen oder Wasserläufe auszuweichen.“ Ab Oktober, so das Landratsamt weiter, könnten die Vierbeiner dann wieder am See ausgeführt werden; allerdings auch dann nur an der Leine.

Um sicherzustellen, dass die Regelungen eingehalten werden, setzt das Landratsamt während der Badesaison einen Ordnungsdienst ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bei Fragen und Unklarheiten zur Verfügung. Sie sind aber auch befugt, darauf weist das Landratsamt hin, Personalien aufzunehmen und das Hausrecht beziehungsweise die Benutzungssatzung durchzusetzen. Grundsätzlich appelliert die Behörde aber „an alle Besucherinnen und Besucher der Naherholungsgebiete, dass Rücksichtnahme und Eigenverantwortung die Basis für ein gelungenes Miteinander sind“.

Die Parkgebühren an den Parkplätzen rund um den Karlsfelder See wurden kürzlich auf vier Euro pro Tag erhöht. Die Einnahmen fließen in den Betrieb sowie Unterhalt des Naherholungsgebiets sowie in die Pflege und Instandhaltung der Liegeflächen.

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