Gesundheit

Karl Lauterbach plant Verbot von „begleitetem Trinken“ für Jugendliche |ABC-Z

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen aus. „Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder. Deswegen sollte das sogenannte begleitete Trinken untersagt werden.“

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.

Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sind für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Erlaubnis habe mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn, sagte Gerlach dem RND. Czyborra sagte, Alkoholkonsum gefährde die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher in hohem Maße.

Verbot von Lachgas an Minderjährige soll kommen

Nach Informationen der „Rheinischen Post“ hat Lauterbach zudem einen Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen und K.O.-Tropfen zu verbieten. In dem Antrag sollen, so die Zeitung weiter, Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen sein. Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten. Lachgas, das immer häufiger als Partydroge genutzt wird, ist bisher frei verkäuflich und wird in Automaten oder am Kiosk angeboten. Der Konsum kann jedoch schwere Gesundheitsschäden verursachen.

Die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ soll den Informationen zufolge erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann. Hintergrund ist, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.

Laut „Rheinischer Post“ will Lauterbach per Gesetz auch die Chemikalien Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) verbieten. Sie werden seit geraumer Zeit als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt und gelten als „Vergewaltigungsdroge“. Nach Angaben der Zeitung soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden. Sie könnte dann noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Im Juni hatte der Bundesrat eine strikte Regelung beim Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche gefordert. Der zunehmende Missbrauch müsse schnellstmöglich verhindert werden. Zuvor hatte der Petitionsausschuss im Bundestag für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Personen unter 18 Jahren geworben. „Wir brauchen eine strengere Regulierung von Lachgas in Deutschland“, hieß es in der öffentlichen Eingabe. So seien nach dem Inhalieren und einem kurzen Rausch Langzeitschäden wie eine geminderte Hirnentwicklung möglich.

Konkrete Zahlen zum Konsum gibt es für Deutschland bisher nicht. Auf einen lokalen Anstieg der Lachgas-Einnahme wies eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt hin. Sie zeigte erstmals für 2021 eine Ausweitung des Lachgaskonsums bei Schülerinnen und Schülern in Frankfurt am Main.

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