Justizministerin äußert sich: „Beim Jugendstrafrecht bin ich klar dagegen, die Strafmündigkeit ab 14 Jahren weiter abzusenken“ | ABC-Z

Nachdem in Dormagen ein Zwölfjähriger mutmaßlich einen 14-Jährigen erstochen hatte, ist eine Debatte um die Untergrenze des Strafgültigkeits-Alters entstanden. Die Justizministerin hat sich nun dazu geäußert – eine Absenkung aber abgelehnt. Das Strafrecht sei „kein Allheilmittel“.
In der Debatte um extreme Gewalt unter Kindern und Jugendlichen hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen eine früher einsetzende Strafmündigkeit ausgesprochen. Mit Blick auf einen Fall in Dormagen, bei dem ein Zwölfjähriger mutmaßlich einen 14-Jährigen erstochen hatte, sagte Hubig der „Rheinischen Post“: „Es ist furchtbar und erschütternd, was da passiert ist. Aber das Strafrecht ist kein Allheilmittel.“
„Wir dürfen nicht der Illusion erliegen, dass sich potenzielle Täter allein durch schärfere Strafen abschrecken lassen und dann alles gut ist“, sagte Hubig weiter. „Und beim Jugendstrafrecht bin ich klar dagegen, die Strafmündigkeit ab 14 Jahren noch weiter abzusenken.“
„Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Strafgericht“, sagte die Justizministerin weiter. „Natürlich muss die Rechtsordnung reagieren, wenn ein Kind – und wir reden hier über Menschen unter 14 Jahren – eine schwere Straftat begeht. Aber dann sind in erster Linie Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt.“
Es müsse darum gehen, das Kind zu unterstützen und zu erziehen, „um es auf die richtige Bahn zu lenken“, sagte Hubig. „Im Gefängnis ist es fehl am Platz.“
„Altersbeschränkung“ bei Social Media „kein Tabu“
Zugleich erneuerte die SPD-Politikerin ihre Forderung nach rechtlichen Einschränkungen der Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen. „Wir müssen Wege finden, wie wir Kinder und Jugendliche besser vor den schädlichen Folgen von sozialen Medien schützen“, sagte sie der „Rheinischen Post“. „Und zwar bald. Auch Altersbeschränkungen für soziale Medien dürfen kein Tabu sein.“
Hubig plädierte für ein „stimmiges Gesamtpaket zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen – also Altersbeschränkungen als eine Maßnahme von mehreren.“
AFP/jac





















