Justizminister Eisenreich beruft interdisziplinäre Kommission für grundrechtsrelevante Fragen – Bayern | ABC-Z
Neue Entwicklung im Fall der Foltervorwürfe gegen Beschäftigte der Justizvollzugsanstalt Gablingen bei Augsburg: Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat eine interdisziplinäre Kommission für grundrechtsrelevante Fragen bei der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen eingesetzt. Das teilte Eisenreichs Ministerium am Donnerstag in München mit. Demnach soll die Kommission etwa rechtlich und ethisch bewerten, wie eine bessere Balance zwischen Grundrechten und Schutzmaßnahmen gefunden werden kann.
Eisenreich habe große Sympathie dafür, dass nur ein Richter die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen ab einer gewissen Dauer anordnen kann, hieß es weiter. „Die Kommission wird sich daher auch mit dieser Frage beschäftigen und prüfen, ob weitere Änderungen des Gesetzes oder von Verwaltungsvorschriften notwendig sind.“ Außerdem solle das Gremium Vorschläge zur Verbesserung und zum Ausbau der psychiatrischen Versorgung von Gefangenen entwickeln. Es werde in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit zwischen Gefängnissen und Bezirkskrankenhäusern in den Blick nehmen.
Die neue Kommission besteht laut Mitteilung aus zehn Personen. Ihr Vorsitzender ist demnach Peter Küspert, früherer Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Neben Juristen aus Justiz und Anwaltschaft sowie Vollzugspraktikern, also Anstaltsleitern und Justizvollzugsbediensteten, zählen zwei Psychiater, ein psychologischer Psychotherapeut und eine Anstaltsärztin dazu. Das Gremium soll bis spätestens Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorlegen, wie es hieß.
Im Oktober war bekannt geworden, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Justizvollzugsanstalt Gablingen wegen des Verdachts auf Gefangenen-Misshandlung ermittelt. Es besteht laut Behörde der Anfangsverdacht, dass einzelne Gefangene unbekleidet in besonders gesicherten Hafträumen im Keller der Anstalt untergebracht wurden, ohne dass die besonderen Voraussetzungen dafür vorlagen. Zudem gebe es Vorwürfe von tätlichen Übergriffen einzelner Beschäftigter auf einzelne Gefangene. Zu den aktuell 17 Beschuldigten zählen die Leiterin des Gefängnisses und ihre Stellvertreterin; sie sind vom Dienst freigestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.