Geopolitik

Josephine Ballon: Einreisegenehmigung von HateAid-Chefin wurde offenbar sofort gesperrt | ABC-Z

Die US-Behörden haben das Einreiseverbot gegen die Geschäftsführerinnen der Berliner Organisation HateAid sofort umgesetzt. Josephine Ballon wurde am Mittwochabend über die Sperrung ihrer gültigen ESTA-Genehmigung informiert.

Die US-Behörden haben nach Angaben der gegen Hass im Internet eintretenden deutschen Beratungsstelle HateAid die von der US-Regierung verfügte Einreisesperre umgehend umgesetzt. Ihr sei am Mittwochabend von der US-Verwaltung mitgeteilt worden, dass sich der Status ihrer noch bis April gültigen ESTA-Einreisegenehmigung geändert habe und damit keine Einreise mehr möglich sei, sagte HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon der Deutschen Presse-Agentur. Ihre Mit-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg verfüge aktuell über kein Visum für die USA.

Derzeit werde von HateAid geprüft, ob das Vorgehen der US-Behörden Einfluss auf den Zahlungsverkehr der Organisation haben könne, sagte Ballon. Man habe zwar keine Bankkonten in den USA. Unklar sei aber, ob die US-Entscheidung ausgeweitet und auch Sperrungen von Kreditkarten oder bei US-Anbietern geführten Online-Konten nach sich ziehen könne.

Mit Interesse verfolge sie die politischen Reaktionen in Deutschland und der EU auf die US-Entscheidungen. Dazu gehöre auch die Forderung nach einer Einberufung des Geschäftsträgers der US-Botschaft in Berlin ins Auswärtige Amt.

Die US-Regierung hatte Einreiseverbote gegen Ballon, von Hodenberg sowie gegen drei andere Europäer verhängt und dies mit angeblicher Zensur von US-Online-Plattformen begründet. HateAid bietet psychologische und rechtliche Unterstützung für Menschen an, die im Internet diskriminiert, beleidigt, bedroht oder angegriffen werden. Im Oktober wurde von Hodenberg für ihre Arbeit mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Damals hieß es, sie habe 2018 mit der Gründung von HateAid Pionierarbeit geleistet.

Das US-Einreiseverbot für die HateAid-Geschäftsführerinnen hatte in Deutschland Empörung ausgelöst. Außenminister Johann Wadephul (CDU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärten das Vorgehen der Trump-Regierung für inakzeptabel.

Brite klagt erfolgreich gegen die US-Sanktionen

Der ebenfalls von Sanktionen betroffene Brite Imran Ahmed erzielte derweil vor einem Gericht in New York einen juristischen Erfolg. Das Gericht habe seine geplante Abschiebung zunächst gestoppt, sagte der Geschäftsführer des Center for Countering Digital Hate (CCDH) in einem am Donnerstagabend bei LinkedIn geposteten Video. Ahmed, der nach eigenen Worten im Besitz einer dauerhaften US-Aufenthaltsgenehmigung ist, hatte gegen die Sanktionen geklagt. Der Brite lebt mit seiner amerikanischen Frau und seinem Kind in den USA. Er vertraue auf den Rechtsstaat, erklärte Ahmed in seinem Beitrag.

Ahmed erklärte: „Elon Musk, der reichste Mensch der Welt, kann seine Lakaien auf uns loshetzen, uns verklagen, und seine Freunde in der Regierung dazu bringen, seine Feinde zu bestrafen“, aber jedes Mal stünden ihm Gerichte im Weg.

Musks Plattform X hat das CCDH 2023 verklagt, nachdem dieses einen Anstieg von Hassreden auf der Plattform angeprangert hatten. Die Klage wurde abgewiesen, X legte Rechtsmittel ein. Die Berliner Organisation HateAid hatte sich ebenfalls deutlich gegen Musks Plattform gestellt. Anfang Dezember forderten sie gemeinsam mit weiteren Organisationen die Bundesregierung auf, X zu verlassen.

Ballon sagt: „Unsere Arbeit hat nichts mit Zensur zu tun“

Die HateAid-Geschäftsführerinnen von Hodenberg und Ballon betonten, sie wollten sich nicht einschüchtern lassen. „HateAid bewertet diese Maßnahme als Akt der Repression einer Administration, die zunehmend Rechtsstaatlichkeit missachtet und versucht, ihre Kritiker mit aller Härte zum Schweigen zu bringen“, hieß es. Dies sei „Teil einer Einschüchterungstaktik gegen alle, die sich in Europa für die Umsetzung von geltenden Gesetzen auf sozialen Netzwerken einsetzten“ und nicht hinnehmbar.

HateAid vermutet, dass das Eintreten für Rechte von Internetnutzern und die Umsetzung von EU-Digitalgesetzen wie dem Digital Services Act Grund für die Sanktionen sei. Ballon sagte dem „Spiegel“: „Unsere Arbeit hat nichts mit Zensur zu tun.“ Inhalte würden nur die Plattformen entfernen, „Strafverfolgung machen Polizei und Staatsanwaltschaft“.

Betroffen von den Sanktionen sind auch der ehemalige EU-Kommissar Thierry Breton sowie die Geschäftsführerin des britischen Global Disinformation Index, Clare Melford.

dpa/coh

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