Jan Böhmermann unterliegt erneut im Rechtsstreit mit Imker – Medien | ABC-Z
Der Fernsehmoderator und Satiriker Jan Böhmermann ist in dem schon einige Monate andauernden Streit mit einem Imker erneut vor Gericht unterlegen. Recht bekommen hat auch diesmal der sächsische Imker Rico Heinzig. Er warb mit dem Gesicht Jan Böhmermanns für seinen Honig. Dagegen klagte Böhmermann, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Schon im Februar urteilte das Landgericht Dresden, dass Böhmermann das Recht am eigenen Bild zwar grundsätzlich zustehe. Doch dürften solche Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen unter gewissen Umständen veröffentlicht werden. Böhmermann ging in Berufung, unterlag am Donnerstag nun allerdings auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Am 3. November 2023 beschäftigte sich Jan Böhmermann in seiner Sendung ZDF Magazin Royale mit Honigbienen – und setzte einen Stich gegen Start-ups und Firmenkunden, denen er „Beewashing“ unterstellte. Damit meinte er ein nur vermeintliches Engagement von Unternehmen für Honigbienen.
Elon Musk und El Hotzo
:Theoretisch Meinungsfreiheit
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Diesen Vorwurf nahm Imker Rico Heinzig, der in der Sendung für einige Sekunden zu sehen war, zum Anlass, ein Plakat mit einem Screenshot aus der Sendung, auf dem Böhmermann abgebildet war, in einem Supermarkt aufzustellen und 150 Gläser seines „Beewashing-Honigs“ in den Verkauf zu bringen. Die Überschrift: „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“, daneben ein Bild Böhmermanns neben einem Honigglas. Auch in seinem Webshop bot Heinzig den Honig an, als sogenanntes „Böhmermann-Bundle“, jedoch ohne diesen auch dort im Bild zu zeigen.
Das Recht des Imkers auf Meinungsäußerung gehe vor
Bereits in der Anhörung im Januar argumentierte Heinzigs Anwalt, sein Mandant habe mit einer Art „Gegensatire“ auf die Vorwürfe im ZDF Magazin Royale geantwortet. Das sei die einzige Möglichkeit, auf Böhmermann, der eine „Mischform“ der „Investigationssatire“ betreibe und sich „hinter Kaskaden“ verberge, zu reagieren. Das Verhalten Heinzigs sei also von der Kunstfreiheit geschützt. Das Landgericht Dresden urteilte, es sei zu berücksichtigen, dass dem Imker Heinzig das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung zustehe.
Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht nun bestätigt. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Der Senat teilte die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach es sich bei der Abbildung auf dem Plakat um ein Bildnis der Zeitgeschichte handele“, dessen sich der Imker in satirischer Weise bedient habe. Auf Nachfrage erklärt die Pressestelle, dass nach Auffassung des Gerichts das Plakat ein „Informationsbedürfnis“ befriedige und daher „nicht nur den Werbewert“ ausgenutzt habe.
Heinzig habe sich „satirisch-spöttisch“ mit Böhmermann auseinandergesetzt. Zwar greife die Werbung mit Böhmermanns Namen in dessen Rechte ein, aber unter anderem wegen „der erkennbar satirischen Auseinandersetzung“ gehe das Recht auf Meinungsäußerung Böhmermanns Recht „am Schutz seiner Namensrechte“ vor.
Gegen die Entscheidung im Eilverfahren ist keine Berufung mehr möglich. Böhmermann könnte allerdings ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen.