Wirtschaft

Jahressteuergesetz 2024 beschlossen – auch Hobbybrauer profitieren | ABC-Z


500 Liter frei für Hobbybrauer

Bundesrat beschließt Änderung des Jahressteuergesetzes

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Mit der Zustimmung des Bundesrats steht das neue Jahressteuergesetz fest. Dieses enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, etwa Regelungen zu bezahlbarem Wohnen und eine Erhöhung des Grundfreibetrags. Aber auch leidenschaftliche Hobbybrauer dürfen mehr Bier herstellen.

Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Zudem beschlossen die Ratsmitglieder ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Somit wird der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Zum Jahressteuergesetz zählt etwa die Vereinheitlichung der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen sowie die Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen.

So sollen ungerechtfertigte Steuerforderungen verhindert werden, da bislang Gewinne zwar versteuert, aber Verluste nicht entsprechend berücksichtigt werden. Die Regelung soll rückwirkend auf alle noch offenen Fälle angewendet werden. Aber auch für Stromspeicher sollen sich mit dem Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. Demnach sollen bei der Gewerbesteuer künftig Regelungen analog zu Windkraft- und Solaranlagen gelten.

Zudem werde die Möglichkeit der aufgeschobenen Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf Kernkonzernstrukturen erweitert. Außerdem sollen die abziehbaren Kosten für Kinderbetreuung von zwei Drittel auf 80 Prozent und im Maximalbetrag von 4000 Euro auf 4800 Euro erhöht werden. Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Klarstellung zur Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen. Bezahlbares Wohnen soll so Personen mit geringen Einkommen durch steuerbegünstigte Körperschaften ermöglicht werden.

Überdies sind Änderungen auch bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht vorgesehen. Künftig gilt, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) liegt. Höhere Freigrenzen gibt es künftig auch für Haus- und Hobbybrauer. Die für diese vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier wird von 2 auf 5 Hektoliter erhöht.

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