Wirtschaft

IStGH-Chefankläger Karim Khan wird sexuelle Belästigung vorgeworfen | ABC-Z

Gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, wird eine unabhängige Untersuchung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung eingeleitet.  Das Leitungsgremium des Gerichts in Den Haag werde eine externe Untersuchung einleiten, hieß es am Montag in einer Erklärung. Eine unabhängige Instanz werde Vorwürfe prüfen, um eine „unabhängiges, unparteiisches und faires Verfahren zu gewährleisten“. 

Khan kündigte in einer eigenen Erklärung an, seine zentralen Aufgaben weiter wahrnehmen zu wollen. Vorgänge mit Bezug zur Anklage würden von Vizechefanklägern übernommen. Khan hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er hatte erklärt, in seiner 30-jährigen Berufstätigkeit seien nie ähnliche Vorwürfe gegen ihn erhoben worden.

Khan hatte auch einen Bezug hergestellt zu seinem Antrag auf Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. „Dies ist ein Moment, in dem ich und der Internationale Strafgerichtshof Ziel von zahlreichen Angriffen und Drohungen sind“, erklärte er im Oktober.

Im Oktober war bekanntgeworden, dass eine Meldung über sexuelle Übergriffe eingegangen war. Die Meldung kam demnach von einer dritten Person. Das vermeintliche Opfer, eine Mitarbeiterin Khans bei der Anklagebehörde, hatte den Angaben zufolge eine Untersuchung der Vertrauensstelle des Gerichts abgelehnt und sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Daraufhin war die Untersuchung eingestellt worden. 

Khan wollte Untersuchung durch interne Aufsichtsbehörde

Reuters hatte unter Berufung auf zwei Insider gemeldet, das Leitungsgremium – die Versammlung der Vertragsstaaten – habe die externen Ermittlungen am Donnerstag beschlossen. Während Khan darum gebeten habe, sie durch die zuständige interne Aufsichtsbehörde vornehmen zu lassen, soll dem mutmaßlichen Opfer das Vertrauen in das Gremium fehlen: Der neue Chef soll ein ehemaliges Mitglied von Khans Stab werden.

Der IStGH ist unter anderem für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig. Im Jahr 2023 hatte er einen internationalen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen, der jedoch bisher nicht vollstreckt wurde.

In diesem Jahr erging unter anderem ein Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sowie gegen Anführer der radikal-islamischen Hamas-Miliz. Die Betroffenen haben die jeweiligen Vorwürfe im Zusammenhang mit den Ukraine- und Gaza-Kriegen zurückgewiesen.

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