Ist die Bundesregierung für US-Angriffe im Jemen zuständig? | ABC-Z
Das Geschehen, über das die Verfassungsrichter am Dienstag verhandelten, spielte sich im Jemen ab, weit weg von Karlsruhe. Im August 2012 flogen die Amerikaner in der Region Hadraumaut einen ihrer Drohnenangriffe und töteten dabei mehrere mutmaßliche Terroristen und Zivilisten. In Karlsruhe landete der Fall, weil Angehörige der Opfer meinen, auch Deutschland trage Verantwortung. Schließlich steuerten die Amerikaner ihre Drohnen über Ramstein. Die Fragen, die das Verfahren aufwirft, betreffen nicht nur Jemen. Es geht darum, welche Pflichten die Grundrechte und das Völkerrecht der Bundesregierung gegenüber Verbündeten auferlegen – um Fragen, die auch bei Waffenexporten nach Israel aufkommen.