Migrantenquote in Berliner Verwaltung: Justizsenatorin hält nichts von Gesetz | ABC-Z

Die Debatte ploppt jedes Mal auf, wenn eine bis dato benachteiligte Minderheit per Gesetz gefördert werden soll. So hieß es in den 1990er Jahren bei den ersten Frauenquoten, diese stellten eine Benachteiligung der Männer dar. Jetzt hat Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz angegriffen und im Tagesspiegel erklärt, die im Gesetz indirekt enthaltene „Migrantenquote“ widerspreche dem Benachteiligungsverbot und der Bestenauslese des Grundgesetzes. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte Badenberg laut der Zeitung.
Grüne und Linke, unter deren Regentschaft mit der SPD das Gesetz 2021 novelliert wurde, sind entsetzt. „Es ist ein Skandal, dass die Justizsenatorin geltendes Gesetz aushebelt“, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidatin der Linken, Elif Eralp, am Montag. Das Gesetz benachteilige niemanden, es besage lediglich, Menschen mit Migrationsgeschichte würden „bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt“.
Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgerichte und nicht eine einzelne Senatorin
Sebastian Walter, Grüne
Sebastian Walter, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, ergänzte: „Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgerichte und nicht eine einzelne Senatorin.“
Berlin war 2011 das erste Bundesland, das sich – damals unter Rot-Rot – ein Partizipations- und Integrationsgesetz gab mit dem Ziel, Menschen mit Migrationsgeschichte mehr Teilhabe an gesellschaftlichen Institutionen und Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Auch in den Berliner Verwaltungen sollten mehr Migranten und deren Nachkommen eingestellt werden.
Weil das Gesetz quasi folgenlos blieb, wurde es unter Rot-Rot-Grün geändert. Für Bewerbungsgespräche und Einstellungen in der Verwaltung gilt seitdem, dass Menschen mit Migrationsgeschichte entsprechend ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung eingeladen und eingestellt werden sollen. Bedingung: Sie müssen die geforderte Qualifikation besitzen. Eine feste Quote wurde nicht festgelegt – auch mit dem Argument, der Anteil könne sich ja ändern. Derzeit haben etwa 40 Prozent der Berliner:innen eine Migrationsgeschichte.
„Keine Quotenregelung“
Wie der Tagesspiegel berichtet, hat Badenberg nun Bewerbungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft gestoppt. Die Behörde hatte offenbar zu 40 Prozent Menschen mit Migrationsgeschichte eingeladen. Laut der Zeitung gab es dabei zwei Listen, eine für Bewerber mit Migrationshintergrund, eine für solche ohne. Von jeder Liste seien die Besten zum Gespräch gebeten worden.
Sollte diese Beschreibung des Vorgehens zutreffen, wäre das tatsächlich angreifbar – und nicht vom Partizipationsgesetz und der im Grundgesetz vorgeschriebenen Bestenauslese gedeckt, erklärte ein Sprecher von Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Zwei Listen könnten in der Tat dazu führen, dass Menschen nicht eingeladen würden, obwohl sie die geforderten Qualifikationen erfüllen oder sogar besser erfüllen als andere, die eingeladen werden.
Senatorin Kiziltepe sagte der taz: „Ich habe mich gefragt, warum sich die Justizsenatorin nicht bei mir gemeldet hat, wenn sie Fragen hat. Normalerweise klären wir solche Fragen im Senat.“ Die Bestenauslese bleibe auch mit dem Partizipationsgesetz bestehen. „Es gibt auch keine Quotenregelung, es geht um gleiche Chancen für alle.“
Eine Anfrage der taz ließ die Justizverwaltung bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Die von Badenberg kritisierte Generalstaatsanwaltschaft wollte sich nicht äußern und verwies auf die Justizverwaltung. Der Berliner Verfassungsgerichtshof, der von Hause aus für die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen zuständig ist, erklärte auf Anfrage: „Ein Verfahren betreffend das von Ihnen angesprochene Gesetz ist hier derzeit nicht anhängig.“





















