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Investigativjournalist wegen Zitierfehlers verurteilt: Härte des Gesetzes – Medien | ABC-Z

Ein Investigativjournalist wird wegen eines Zitierfehlers verurteilt. Über zwei Staatsanwälte, die sich mit dem Fall befassten, hatte er schon kritisch berichtet.

Wegen zwei Halbsätzen in seinem Artikel sitzt Carsten Janz am Dienstagmorgen auf der Anklagebank in einem stickigen Raum im Hamburger Amtsgericht. Der Investigativjournalist des Onlineportals T-Online wird im Prozess vor dem Amtsgericht von einem Experten für Verfassungsbeschwerden vertreten. Doch auch der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, 74, kann die Verurteilung nicht verhindern – wenngleich er die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, um die es geht, direkt infrage stellt.

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