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Interner Grünen-Brief liefert neue Details zur Gelbhaar-Affäre | ABC-Z

Das berichtet der „Business Insider“. Darin konkretisiert eine Anwältin der Partei, dass es sich bei den Vorwürfen der sieben Frauen nicht um strafrechtlich relevante Vergehen handle.

Das ist deshalb relevant, weil in den letzten Wochen vor allem orwürfe der sexuellen Belästigung gegen Gelbhaar V im Raum standen. Die haben sich in Bezug auf einen RBB-Beitrag von Ende Dezember zwar als gefälscht herausgestellt, aber angesichts der Darstellung des Bundesvorstands blieb die Frage offen, ob die Meldungen der sieben Frauen vergleichbare Taten betreffen würden. Dies ist aber dementsprechend offenbar nicht so.

„’Grenzverletzungen‘ nicht mit ’strafrechtlich relevantem‘ Verhalten gleichzusetzen“

Wörtlich schreibt die Anwältin: „Ich möchte zur Klarstellung hinzufügen, dass nach dem Ombudsstellen typischen Sprachgebrauch ‚Grenzverletzungen‘ nicht mit ’strafrechtlich relevantem‘ Verhalten gleichzusetzen ist. Vielmehr meint ‚Grenzverletzung‘ eine durch die betreffenden Personen selbst als solche empfundene Überschreitung des persönlichen Wohlbefindens.“ Außerdem schreibt die Anwältin, dass die beschriebenen Sachverhalte der Frauen sich offenbar ähneln.

Die Bundesparteiließ eine Anfrage bislang unbeantwortet.

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