In einer Werkstatt am Ammersee: Ein fast tödlicher Unfug – Starnberg | ABC-Z

Es war wie in einem Horrorfilm: Bei einer vermeintlichen Spaßaktion in einer Werkstatt am Ammersee war im vergangenen Frühjahr ein Mitarbeiter in einem Sägeraum schwer verletzt worden. Laut Anklage hatte er den Boden gereinigt, als sich eine Schiene mit Sägekopf in Bewegung setzte und ihn gegen eine Wand quetschte. Diese Schiene mit der Fräse hatte von außen mit einem Joystick der Juniorchef bedient, ohne zu wissen, wo sich der Angestellte gerade im Raum aufhielt. Nun musste sich der 21-jährige Juniorchef wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendgericht in Starnberg verantworten.
„Es war Pech, denn ich wollte nur einen Spaß machen, damit er sich bücken muss“, erklärte der Angeklagte im Prozess. Auf den Hilferuf des Angestellten hatte er offenbar nicht reagiert. Das Opfer, das damals noch mit dem Juniorchef befreundet gewesen war, erlitt schwerste Brust- und Schulterverletzungen, Rippenbrüche und Hämatome in der Lunge. Der 26-Jährige wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Er leidet noch immer körperlich und psychisch unter dem dramatischen Vorfall und hatte danach auch seine Freundschaft und den Arbeitsplatz in dem Betrieb gekündigt, wo es passiert war.
Sein angeklagter Ex-Freund wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu 60 Stunden soziale Dienste, fünf psychosozialen Beratungsgesprächen und 6000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Richter wand hierbei aufgrund vorhandener Reifeverzögerungen noch das Jugendstrafrecht an. Die Staatsanwältin forderte hingegen, den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht mit vier Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Bei dem Vorfall habe er mit bedingtem Vorsatz gehandelt und mögliche Verletzungen des Mitarbeiters zumindest billigend in Kauf genommen, sagte die Staatsanwältin. Es hätte auch noch schlimmer kommen können, dann hätte man über eine fahrlässige Tötung sprechen müssen, ergänzte sie.
Der Mitarbeiter hatte in dem Moment Todesangst
Dagegen betonte der Verteidiger, dass sein Mandant den Freund keinesfalls verletzten wollte. Es sei ein „misslungener Scherz“ gewesen, den man als fahrlässige Körperverletzung einstufen müsse. Überdies habe auch das Unfallopfer gewusst, dass bestimmte Sicherheitsvorrichtungen bei der Steuerung der Anlage damals nicht funktioniert hätten.
Das verneinte jedoch der geschädigte Mann im Prozess. Und er erinnerte sich: „Ich hatte Todesangst, als ich eingequetscht wurde.“ Er habe unter Schock gestanden und sollte hinüber zu den Steinplatten robben. Dort hatten die Rettungskräfte kurz darauf den Schwerverletzten vorgefunden. Doch bei den Ermittlungen kam später heraus, dass dieser Unfallort aus Angst vor Repressalien des väterlichen Firmenchefs nur vorgetäuscht war.
In diesem Zusammenhang sprach der Richter von einer „Vertuschungsintention“ des Angeklagten. Er forderte ihn zudem auf, als Juniorchef künftig angemessen mit seiner Verantwortung im Betrieb umzugehen und die Mitarbeiter mit Respekt zu behandeln. Denn er soll seine Rolle schamlos ausgenutzt und mit vermeintlichen Späßen die Angestellten geärgert haben: zum Beispiel sie nass zu spritzen oder ihre Werkzeuge zu verlegen.
Zuvor hatte der Angeklagte sich für sein gefährliches Verhalten an der Sägemaschine im Schlusswort nochmals entschuldigt: „Es tut mir wahnsinnig leid, es war saudumm von mir.“