In diesen Punkten sind sich Union und SPD noch uneins | ABC-Z

Berlin. Beim Bürgergeld planen die Union und SPD umfangreiche Veränderungen. Was zukünftig gelten soll und welche Fragen noch ungeklärt sind.
Union und SPD ringen in den Koalitionsverhandlungen um die Zukunft des Bürgergelds. Ein Verhandlungspapier zeigt, dass beide Partner in vielen Bereichen Veränderungen der Grundsicherung befürworten. Doch bei den Details gehen die Meinungen auseinander.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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„Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um“, heißt es im internen Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“. Dabei sollen sich arbeitssuchende Personen aktiv um eine Beschäftigung bemühen. „BA und Jobcenter unterstützen sie bei diesen Bemühungen, indem jede Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält.“ Zur optimalen Ausstattung der Jobcenter fordert die SPD zudem zusätzliche Milliarden.
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Bürgergeld: Leistungsentzug für abgelehnte Jobangebote
Ein zentrales Anliegen ist der Vermittlungsvorrang für Arbeitsfähige. „Diese Menschen müssen schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden“, heißt es in dem von Union und SPD verhandeltem Papier. Dabei sollen Hürden für die Vermittlung abgebaut sowie Mitwirkungspflichten verschärft werden. Sanktionen sollen künftig „schneller, einfacher und unbürokratischer“ durchgesetzt werden können. Wer wiederholt zumutbare Arbeit ablehnt, dem droht der vollständige Entzug der Leistungen. Konkret heißt es: „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.“
Hier gibt es jedoch Einschränkungen: „Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten.“ Das Gericht hatte 2019 Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelsatzes für unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Gleichzeitig betonen die Parteien, dass sie besondere Rücksicht auf Menschen mit psychischen Erkrankungen und anderen Einschränkungen nehmen wollen. „Für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, werden wir vor allem durch Qualifizierung und eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen“, heißt es im Papier.
Koalitionsverhandlungen: Hierüber streiten Union und SPD noch
Bei der Ausgestaltung der Maßnahmen sind zwischen den künftigen Koalitionären allerdings noch einige Punkte ungeklärt: Die SPD etwa hebt die Bedeutung von Qualifizierung und Weiterbildung hervor, insbesondere mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitswelt. Ziel sei es, die Weiterbildungsförderung zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen „Zeiten der Qualifizierung nicht auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet“ werden, um den Betroffenen mehr Flexibilität bei der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Im Gegensatz dazu fordern CDU und CSU, die geförderten Maßnahmen für berufliche Weiterbildung von „120 auf 80 Unterrichtsstunden“ zu reduzieren.
Laut einem internem Papier planen die Union und SPD während der Koalitionsverhandlungen umfangreiche Reformen beim Bürgergeld.
© DPA Images | Carsten Koall
Anders als die SPD äußert die Union die Absicht, dass sie „Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern“, verringern möchte und strebt an, „Sozialstandards europaweit anzugleichen“. Ein zentrales Vorhaben beider Verhandlungspartner ist die Einführung der Bezahlkarte, die deutschlandweit gelten soll. Um deren Umgehung bis Ende 2025 zu verhindern, fordern CDU und CSU zusätzlich, „den Umtausch mittels Bezahlkarten gekaufter Gutscheine in Bargeld sowie den Betrieb von sogenannten Umtauschbörsen unter Strafe zu stellen“. Gleichzeitig sollen Sachleistungen künftig vorrangig behandelt werden. Zudem möchte die Union „die Leistungen auf das Minimum absenken, insbesondere für Geduldete, Menschen, für die ein anderer Staat zuständig ist, oder dort Schutz oder ein Aufenthaltsrecht erhalten haben und sonstige Ausreisepflichtige.“
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Wie das interne Papier zeigt, besteht Einigkeit in den grundlegenden Zielen – jedoch bleiben bei der Umsetzung noch unterschiedliche Forderungen. Ob sich die Verhandlungspartner in diesen Punkten noch einig werden, ist offen.