Wohnen

In vielen Urlaubsregionen werden die Regeln für Zweitimmobilien immer strenger | ABC-Z

Liebe Leserin, lieber Leser, bei Erbschaften und Schenkungen schätzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie. Doch nicht immer liegen die Beamten bei ihrer Einschätzung richtig. Wie Immobilienbesitzer den Wert ihrer vier Wände bei Schenkungen vermindern können, hat uns Barbara Brandstetter aufgeschrieben. Das Thema hat große wirtschaftliche Bedeutung für ihre privaten Finanzen. Denn in den kommenden Jahren und Jahrzehnten werden in Deutschland gewaltige Vermögen vererbt. Allein im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen laut Statistischem Bundesamt 121,5 Milliarden Euro veranlagt – ein Plus von 19,8 Prozent zum Vorjahr. Zwar spielt laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank Geld bei Erbschaften nach wie vor eine entscheidende Rolle. Allerdings werden verstärkt auch Immobilien, Wertpapiere und Gold an die Erben weitergegeben. So haben im Jahr 2024 mehr als die Hälfte der Erben (54 Prozent) eine oder mehrere Immobilien erhalten. 2018 waren es noch 40 Prozent. Durch einen eingetragenen Nießbrauch lässt sich der Wert der Immobilie reduzieren. Aber nicht nur darauf kommt es an.

In beliebten Ferienregionen lassen die Behörden immer größere Strenge gegen Besitzer von Zweitwohnsitzen und Ferienappartements walten. Ein Überblick von Anna-Lena Niemann – von Sylt bis Ibiza – beschreibt die Lage und auf was zu achten ist. Beispiel Schweiz: Die Schweizer entschieden vor mehr als einem Jahrzehnt per Volksbegehren – Titel: „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ –, dass Teilzeitbewohner, die ihre Wohnungen nicht aus Arbeitsgründen, sondern bloß für ihr Freizeitvergnügen nutzen, nur eingeschränkt willkommen sind.

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Carsten Knop
Herausgeber
Frankfurter Allgemeine Zeitung

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