Im Urlaub in Not: Welche Rechte haben Arbeitnehmer? | ABC-Z

AUDIO: Wirtschaft: Im Urlaub festgesetzt – arbeitsrechtliche Konsequenzen (5 Min)
Stand: 04.03.2026 14:52 Uhr
Tausende Urlauber hängen derzeit in der Golfregion fest. Das bedeutet auch, dass sie nicht rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz in Deutschland erscheinen können. Was gilt in solch einem Fall arbeitsrechtlich?
Als Folge des Iran-Kriegs liegen Kreuzfahrtschiffe in Häfen fest, von wichtigen Flugdrehkreuzen wie Dubai können kaum noch Flüge starten. Viele Urlauber können daher nicht wie geplant rechtzeitig ihre Arbeit in Deutschland wieder aufnehmen.
Höhere Gewalt: Arbeitnehmer sind entschuldigt
Normalerweise liegt das sogenannte Wegerisiko, also die Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, beim Arbeitnehmer. Das gilt auch bei schwierigen Umständen, etwa durch einen Streik oder ein Unwetter. Aber: Bei dem plötzlichen Ausbruch des Iran-Kriegs handele es sich um einen Fall der sogenannten Force Majeure (höhere Gewalt), erklärt Heiko Hecht, Anwalt für Arbeitsrecht. Das bedeute, dass der Arbeitnehmer entschuldigt sei.
Wichtig: Den Arbeitgeber kontaktieren
Dem Arbeitnehmer drohe also weder eine Abmahnung noch eine Kündigung. Allerdings gelte auch der Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn. Betroffene Arbeitnehmer sollten sich auf jeden Fall, sofern möglich, bei ihrem Arbeitgeber melden. Gemeinsam könne man nach Lösungen suchen. Vielleicht ist eine Verlängerung des Urlaubs, ein Abbummeln der Überstunden oder sogar Homeoffice aus dem Ausland möglich.
Reisewarnungen sind arbeitsrechtlich nicht relevant
Arbeitsrechtlich spiele es übrigens keine Rolle, ob es bereits vor Urlaubsantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab, so Hecht. Allerdings kann eine ignorierte Reisewarnung anderweitige Konsequenzen nach sich ziehen. So greift dann möglicherweise die Auslandskrankenversicherung nicht mehr oder bei einer Evakuierung müssen die Reisenden die Kosten selbst tragen.























