Im alten FS SZ 01, im neuen FS plötzlich SZ 01.06 | ABC-Z
Hallo,
In meinem alten Kartenführerschein Klasse B (Erteilung im Jahr 2010) stand bisher die SZ 01.
Nun habe ich zwischenzeitlich die Klasse BE erworben und nach erfolgreicher Prüfung hat mir der aaSoP eine weiße Prüfungsbestätigung ausgehändigt. In dieser wurde unter Auflagen die SZ 01.06 eingetragen.
Auch in meinem vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) ist unter Auflagen/ Beschränkungen die SZ 01.06 eingetragen.
Ich gehe davon aus, dass in meinem neuen Karten-FS jetzt ebenfalls die SZ 01.06 vermerkt sein wird.
Wie kann sowas sein? Nur weil der Prüfer in der weißen Prüfungsbestätigung die SZ 01.06 eingetragen hat und nicht lediglich die SZ 01?
Der Prüfer kann doch keine Auflagen rechtswirksam anordnen
Genau das scheint aber passiert zu sein, zumindest scheint die Fsst die SZ aus der weißen Bestätigung einfach blind in den VNF übernommen zu haben, ohne selbst wirklich zu prüfen, ob nicht auch die SZ 01 ausreicht.
Im Prüfauftrag an den TÜV steht lediglich bei den Auflagen Brille od. Kontaktlinsen.
Oder darf die SZ 01 gar nicht isoliert vergeben werden, so dass mein alter Karten-FS (aus 2010) sogar fehlerhaft war?
Ich will mich ja gar nicht Beschweren, da ich sowieso immer eine Brille trage und sich für mich im Endeffet nichts ändert, aber mich würde diese Vorgehensweise doch schonmal interessieren.
Was ist denn überhaupt der genaue Unterschied zwischen der SZ 01 und 01.06 ?
Vielen Dank für eure Antwort 🙂