Gesundheit
Frau mit Assistenzhund darf Hotelzugang nicht verwehrt werden – Panorama |ABC-Z

Wien – Der Klagsverband sieht ein richtungsweisendes Urteil für Menschen mit Assistenzhunden: Eine Frau wollte einen Gesundheitsurlaub in einem Wellnesshotel buchen, wurde aber abgelehnt, weil sie einen Assistenzhund mitführen muss. Daraufhin klagte sie auf Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und bekam vor Gericht Recht. Assistenzhunde seien nicht mit einem Haustier vergleichbar, so das Urteil.