“Ich warne davor”: Mützenich hält AfD-Verbotsverfahren für verfrüht | ABC-Z
“Ich warne davor”
Mützenich hält AfD-Verbotsverfahren für verfrüht
14.10.2024, 02:23 Uhr
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Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren erarbeitet, unter ihnen sind auch SPD-Politiker. Der Fraktionschef sieht das kritisch und mahnt seine Parteigenossen zur Zurückhaltung.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich will verhindern, dass Abgeordnete seiner Partei bei einem AfD-Verbotsverfahren vorpreschen. “Ich warne davor, schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen”, sagte Mützenich der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ). Seine Fraktion sollte “in dieser schwierigen Frage” zusammenbleiben.
Auslöser der erneuten Debatte ist ein Antrag für ein mögliches AfD-Verbot, der von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt wird. Ihr Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen.
Für die Initiative habe er zwar Verständnis, denn die AfD sei eine “große Bedrohung für die Demokratie”, sagte Mützenich. Doch ein Parteienverbot sei im Grundgesetz und auch beim Bundesverfassungsgericht mit großen Hürden versehen. Es seien noch nicht die kompletten Voraussetzungen gegeben, diesen Weg zu gehen. Zudem würde ein Verbotsverfahren laut Mützenich die Chance nehmen, die AfD politisch zu stellen – die “Rechtsextremen” könnten weiter den “Opfer-Mythos” pflegen.
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
Wanderwitz: “Demokratische Hausordnung aufzeigen”
Der Mitinitiator des Vorhabens, der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, sprach sich in der “Augsburger Allgemeinen” dafür aus, noch im Dezember oder in der Weihnachtspause über den Antrag zu entscheiden. “Manche Juristinnen und Juristen rechnen damit, dass das Verfahren in anderthalb Jahren abschließbar wäre, andere halten eher vier Jahre für realistisch”, sagte Wanderwitz dazu. “Auf die Bundestagswahl hätte das keine direkten Auswirkungen, die AfD kann dort so oder so antreten.”
Zu den Folgen eines Verbots für die Anhänger der AfD sagte Wanderwitz, viele Wähler der Partei “hängen vor allem auch einem ausgeprägten Maulheldentum an. Ein Verbot würde ihnen die demokratische Hausordnung dieses Landes klar aufzeigen.” Es sei nicht verboten, rechtsradikal zu sein. “Ein Grundrecht darauf, rechtsradikale Parteien in den Parlamenten zu haben, gibt es aber nicht”, betonte der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung.