Geopolitik

„Hofnarr“-Vorbringen: Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht gegen Olaf Scholz | ABC-Z

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen Ehrverletzung. Hintergrund ist demnach ein Vorfall bei einer Privatparty in Berlin im Februar, bei der Scholz den Berliner Kultursenator und CDU-Politiker Joe Chialo als „Hofnarr“ bezeichnet hatte. Das bestätigte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft ZEIT ONLINE. Zuerst hatte der Tagesspiegel berichtet.

Im Zusammenhang mit der „Hofnarr“-Äußerung seien drei Strafanzeigen erstattet worden, sagte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft sei dazu verpflichtet, diesen nachzugehen, falls sich aus dem Sachverhalt ein entsprechender Anfangsverdacht ergebe. „Ob dies überhaupt der Fall ist, wird derzeit geprüft.“

Nach Bekanntwerden des Vorfalls waren Rassismusvorwürfe gegen Scholz laut geworden, insbesondere aus der CDU. Scholz hat eingeräumt, bei der Geburtstagsfeier des Berliner Unternehmers den Schwarzen Berliner Kultursenator als „Hofnarr“ der Union bezeichnet zu haben. Die Rassismusvorwürfe wies der Kanzler aber als „absurd und künstlich konstruiert“ zurück. „Der dabei von mir verwandte Begriff ist im Sprachgebrauch nicht rassistisch konnotiert und war von mir auch nie so intendiert“, teilte er mit. 

Keine Strafanzeige von Chialo

Chialo teilte seinerseits mit, er habe Scholz‘ Äußerungen ihm gegenüber als herabwürdigend und verletzend empfunden. Im Laufe der Diskussion mit dem Kanzler, in der es um das Thema Migration und die umstrittenen Unionsanträge im Bundestag vom Januar gegangen sei, sei neben dem „Hofnarr“-Begriff auch das Wort „Feigenblatt“ gefallen. „Diese Worte haben mich tief getroffen“, schrieb Chialo. Für einen Rassisten halte er Scholz aber nicht. Chialo, der Wurzeln in Tansania hat, bestätigte auch ein Telefonat mit Scholz, in dem er dessen „Sichtweise zur Kenntnis genommen“ habe. Für ihn sei die Angelegenheit damit erledigt.

Der Berliner Kultursenator hat dem Bericht des Tagesspiegels zufolge keinen Strafantrag gegen Scholz gestellt. In der Regel ist ein Strafantrag des Betroffenen jedoch nötig, um eine einfache Beleidigung nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch zu verfolgen. Auf eine solche Straftat stehen in Deutschland Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Laut Tagesspiegel prüft die Staatsanwaltschaft darüber hinaus auch die sogenannte Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe kann demnach bestraft werden, wer eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ öffentlich beleidigt. 

Über den Vorfall auf der Feier hatte zuerst das Magazin Focus berichtet, dessen Chefredakteur Georg Meck nach eigenen Angaben Augen- und Ohrenzeuge der Diskussion zwischen Scholz und Chialo gewesen war. Die SPD schaltete nach dem Bericht eine Anwaltskanzlei ein und will presserechtliche Schritte wegen eines mutmaßlichen Falschzitates gegen den Focus erwirken.

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