Hier soll ein Wolkenkratzer mit 1000 Wohnungen entstehen | ABC-Z

Katharina Metag
Leitende Redakteurin
Friedrichshain – Mitten im Party-Kiez an der Warschauer Brücke sollen rund 1000 neue Wohnungen entstehen. Bei rund 30 Prozent soll es eine Mietpreisbindung geben. Bis Mitte April können Bürger ihre Meinung zum Bauvorhaben des Senats abgeben.
Das Herzstück des geplanten Projekts an der Rudolfstraße 18 soll laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Hochhaus mit rund 52 Etagen und etwa 167 Metern Höhe sein.
Der Entwurf für den Wolkenkratzer stammt vom Architekturbüro Henning Larsen. Der Turm soll an der Warschauer Brücke die bestehende Hochhaus-Struktur der Umgebung ergänzen. Er würde die jetzigen Bürotürme weit überragen.
Wohnungen, Geschäfte, Gastronomie und Kita geplant
Doch das Hochhaus kommt nicht allein. Geplant sind außerdem ein Stadthaus sowie ein nachbarschaftlich geprägtes Wohnensemble.
Neben Wohnungen sind im Erdgeschoss und in Teilen der Sockelbauten weitere Nutzungen vorgesehen. Dazu zählen Läden für die Nahversorgung, Dienstleistungen, Gastronomie, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie eine Kindertagesstätte, Begrünung und ein Stadtplatz.
Im Streit um die Entwicklung des Areals Rudolfstraße hatte der Senat im April 2025 das Bebauungsverfahren vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an sich gezogen. Nach Angaben der Stadtentwicklungsverwaltung sei mit dem Bezirk keine Einigung über die städtebaulichen Planungsziele, die prioritäre Wohnnutzung im Gebiet und eine zügige Fortführung des Bebauungsplanverfahrens erreicht worden. Dringend notwendiger Wohnungsbau sei so verzögert worden.
Der Bezirk lehnte das Projekt ab und befürchtete, dass überwiegend Luxuswohnungen entstehen würden. Die Senatsverwaltung verspricht auch bezahlbaren Wohnraum: „Mindestens 30 Prozent der Wohnungen sind als mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbau vorgesehen.“

Bürgerbeteiligung in Berlin beginnt
Im Zuge des Planungsprozesses wurden zahlreiche Fachgutachten erstellt – zu Verkehr, Lärm, Klima, Wind, Verschattung, Baugrund und Umweltaspekten. Ihr Ergebnis: Das Vorhaben ist grundsätzlich machbar. Noch bis zum 14. April 2026 haben Berliner nun die Möglichkeit, zum Projekt Stellung zu nehmen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan (V-67a VE) können während des Beteiligungszeitraums hier online eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Dienstgebäude der Senatsverwaltung öffentlich aus.





















