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Herrsching: Der Neubau des Gymnasiums beschäftigt das Verwaltungsgericht – Starnberg | ABC-Z

Baustellen haben die unangenehme Eigenschaft, laut zu sein: Auf dem Bau wird gehämmert und gebohrt, was das Zeug hält, und wenn das alles in unmittelbarer Nachbarschaft stattfindet, kann das einem Dauer ganz schön auf die Nerven gehen. Allerdings: Ohne Baustellen gäbe es auch keine Straßen, Häuser oder Glasfaserinternet. Die Vorzüge der Zivilisation erfordern also Baustellen inklusive eines gewissen Lärmpegels.

Damit der aber nicht über das erträgliche Maß hinausgeht, gibt es dazu klare Vorschriften. Dennoch hat die Lautstärke auf der Baustelle des Herrschinger Gymnasiums am Donnerstag das Verwaltungsgericht München beschäftigt: Per Eilantrag wollte ein Anwohner in unmittelbarer Nachbarschaft erreichen, dass beim Bau der Schule keine dieselbetriebenen, sondern nur noch elektrische Kräne eingesetzt werden. Sein Hauptargument: Die Lärmbelästigung der Dieselkräne sei „unnötig“. Unter anderem aufgrund seiner Beschwerden beim Bauherrn, dem Starnberger Landratsamt, habe man inzwischen Elektrokräne in Betrieb genommen. Es gehe also auch ohne Diesel.

Die Sache aber an diesem Eilantrag, der Ende April eingereicht wurde: Die Situation ist längst eine andere. Das Richtfest des Gymnasiums steht bevor. Und somit werden die Kräne in absehbarer Zeit wieder abgebaut oder werden – sofern technisch und logistisch möglich – mit Strom betrieben. Das versichern die Vertreter des Landratsamtes im Gerichtssaal erneut: Man habe mit den Firmen entsprechende Vereinbarungen getroffen.

Der Richter hört sich beide Seiten an, dann fragt er den Kläger nach der gegenwärtigen Lage. „Aktuell stört Sie nichts?“ Nein, entgegnet der ehemalige Banker, „keine Belästigung.“ Damit ist in Sachen Eilantrag eigentlich alles klar – auch wenn den Anwohner weiterhin die Sorge um die Zukunft umtreibt. Nachdem im Gerichtssaal aber recht schnell klar geworden ist, dass Dieselkräne nur noch in Betrieb gehen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, lässt der Richter durchblicken: Der Kläger wird mit seinem Ansinnen keinen Erfolg vor Gericht haben.

Das Landratsamt habe rein rechtlich ohnehin schon mehr Entgegenkommen gezeigt als notwendig. „Mehr werden Sie von mir auch nicht bekommen“, stellt der Richter klar. Der Kläger zählt dennoch ein paar Dinge auf, die ihn ebenfalls auf der Baustelle stören: So hätten die Arbeiten manchmal schon um 6.50 Uhr begonnen und nicht, wie vorgeschrieben, um 7 Uhr. Und das Hausverbot, das er sich einhandelte, weil er mit Verantwortlichen sprechen wollte und dafür die Baustelle betreten hatte, sei auch überzogen gewesen. Der Richter hört sich alles an, dann sagt er: „Lärm ist an sich unproblematisch, solange man ihn nicht mit negativen Dingen assoziiert.“

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