Haupttäter ist Homo austriacus: Anschlag auf Swift-Konzert mitgeplant: 16-Jähriger verurteilt | ABC-Z

Haupttäter ist Österreicher
Anschlag auf Swift-Konzert mitgeplant: 16-Jähriger verurteilt
26.08.2025, 16:25 Uhr
Artikel anhören
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
In Frankfurt an der Oder wird vor einem Jahr ein Schüler festgenommen. Er hatte zuvor einem älteren Komplizen bei der Vorbereitung eines islamistischen Anschlags auf ein Konzert der US-Sängerin Taylor Swift geholfen. Der Jugendliche kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Wegen der Beteiligung an Plänen für einen Anschlag auf ein Konzert der US-Sängerin Taylor Swift im August 2024 in Wien ist ein mittlerweile 16-Jähriger vom Berliner Kammergericht zu einer anderthalbjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Er wurde der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Gewalttat im Ausland schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Nach Überzeugung des Senats war der zur Tatzeit 14-jährige Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und ließ sich durch Propaganda im Internet radikalisieren.
Im Jahr 2024 hatte der Angeklagte über soziale Medien Kontakt zu einem damals 18-Jährigen aus Österreich, der einen Sprengstoffanschlag auf ein Konzert von Swift in Wien plante. Der Angeklagte schickte dem 18-Jährigen laut Gericht unter anderem ein Video mit einer Bombenbauanleitung und vermittelte Kontakt zu einem IS-Mitglied. Zu dem Anschlag kam es nicht, weil das Vorhaben durch österreichische Behörden rechtzeitig aufgedeckt wurde. Die drei Konzerte der Sängerin wurden abgesagt.
Der 18-Jährige wurde am 7. August 2024 in Österreich festgenommen, der nun verurteilte jugendliche Syrer im brandenburgischen Frankfurt an der Oder, wo er zur Schule ging. Der Gerichtssprecherin zufolge legte der Angeklagte in dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, ein umfassendes Geständnis ab. Mit dem Urteil folgte das Kammergericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung forderte ebenfalls die Verhängung einer Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.