Hauptstadtzulage für Uni-Beschäftigte: Wegducken hilft nicht | ABC-Z

150 Euro Hauptstadtzulage stehen den Beschäftigten von fünf weiteren Berliner Hochschulen zu, entschied das Arbeitsgericht. Der Senat hat das Geld nicht eingeplant.
Das Berliner Arbeitsgericht hat den Anspruch der Beschäftigten von fünf Berliner Hochschulen auf die Hauptstadtzulage bestätigt. In einem Urteil vom Mittwoch wurde einer Verbandsklage der Universität der Künste, der Berliner Hochschule für Technik, der Kunsthochschule Weißensee, der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch und der Hochschule für Musik Hanns Eisler stattgegeben. Den Mitarbeiter:innen steht demnach das Anrecht auf 150 Euro Gehaltszuschuss zu. Der Senat hat bislang eine Refinanzierung der Kosten abgelehnt, den Hochschulen die Zulage entsprechend nicht zugewiesen.
Der als Hauptstadtzulage bezeichnete Bonus wird seit dem Jahr 2020 für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ausbezahlt. Davon profitieren etwa 130.000 Angestellte des Landes Berlin, nicht jedoch Beschäftigte im sozialen Bereich und an den Universitäten. 2024 war die Zulage auf Drängen der Gewerkschaft Verdi in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder aufgenommen worden.
Allein für die Angestellten an HU und FU betrüge die Zulage jährlich 10 Millionen Euro
Bereits im vergangenen Dezember hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass den Angestellten der Freien (FU) und der Humboldt-Universität (HU) die Hauptstadtzulage zusteht, rückwirkend zum Inkrafttreten des Tarifvertrages im April 2025. Bis jetzt allerdings haben die Beschäftigten kein Geld erhalten, die Unis prüfen, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen.
Verdi fordert Senat auf, Verantwortung zu übernehmen
In Berlin gibt es etwa 50.000 Beschäftigte an den Hochschulen. Allein für die Angestellten an HU und FU belaufen sich die jährlichen Kosten für die Zulage auf 10 Millionen Euro, Geld, das der Senat bislang nicht eingeplant hat. Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann bezeichnete das jüngste Urteil in einer Mitteilung als absehbar: „Die Vogel-Strauß-Strategie des Senats, mit der er die klare Rechtslage ignoriert, ist endgültig gescheitert. Es wird Zeit, die Verantwortung zu übernehmen und für alle Einrichtungen die Refinanzierung der Hauptstadtzulage zu garantieren“, so Kühnemann.
Vor dem Arbeitsgericht sind zudem weitere Klagen vom Pestalozzi-Fröbel-Haus, der Stiftung Oper in Berlin, dem Lette-Verein, und der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH anhängig. Die Technische Universität hatte auf eine eigene rechtliche Prüfung verzichtet und darauf gesetzt, dass ein Urteil zur FU und HU später auch für sie gelten würde.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei!
Jetzt unterstützen





















