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Hauptsacheverfahren abwarten: Dobrindt bleibt nach AfD-Erfolg im Eilverfahren gelassen | ABC-Z

Hauptsacheverfahren abwartenDobrindt bleibt nach AfD-Erfolg im Eilverfahren gelassen

26.02.2026, 21:38 Uhr

Die AfD erringt im Eilverfahren um ihre bundesweite Einstufung als gesichert rechtsextremistisch einen Etappensieg gegen den Verfassungsschutz. Innenminister Dobrindt bringt das aber nicht aus der Ruhe. Die Partei werde weiter beobachtet – er will sie auf anderem Wege stellen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Etappensieg der AfD im Eilverfahren um ihre Einstufung zur Kenntnis genommen. “Es gilt das Hauptsacheverfahren abzuwarten”, sagte der CSU-Politiker. “Bis dahin beobachten wir die AfD weiter als Verdachtsfall” – und nicht als gesichert rechtsextremistisch, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) es wollte. Man müsse sich nun auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren, sagte Dobrindt.

In den AfD-Netzwerken wurde gejubelt: “1-0”, “Hammer”, “Hoffnungsschimmer” posteten AfD-Politiker nach der Entscheidung bei X. Parteichefin Alice Weidel sprach von einem großen Sieg “nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat”.

Weidels Co-Chef Tino Chrupalla sagte vor Journalisten, das sei die erste Etappe, die man gewonnen habe, und das gelte es, als Erfolg zu feiern. “Das werden wir heute auch tun.” Er sprach zudem von Rückendeckung für die Wahlkämpfer der AfD in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vor den im März anstehenden Landtagswahlen.

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln, hatte das Verwaltungsgericht Köln zuvor entschieden. Dem Eilantrag der AfD sei damit im Wesentlichen stattgegeben worden.

Zur Debatte um einen Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht bekräftigte Dobrindt seine bereits mehrfach zuvor geäußerte Ablehnung: “Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.” Der Gerichtsbeschluss zeige, “wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist”. Und: “Dass ein Verbotsverfahren nochmal deutlich darüber hinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein.”

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenminister, die sich mit der Frage befasst, welche Folgen eine AfD-Mitgliedschaft für Beamte und Waffenbesitzer haben könnte, arbeite vorerst weiter, erklärte der Minister auf Nachfrage. Darauf habe der aktuelle Gerichtsbeschluss keine Auswirkungen. Die Arbeitsgruppe bereite sich weiter auf den Fall vor, dass die AfD im Hauptsacheverfahren als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden könnte.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote von der SPD, forderte vom Verfassungsschutz eine bessere und aktuellere Begründung. “Insofern ist das BfV aufgefordert, in der Begründung seiner Einstufungsentscheidung nachzuarbeiten und sie gegebenenfalls zu erweitern. Gerade aktuelle Erkenntnisse zu den Auslandsverbindungen der AfD oder die Gründung der “Generation Deutschland” haben im bisherigen Verfahren noch keinen Eingang gefunden”, erklärte er in einer Mitteilung.

Quelle: ntv.de

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