Verkehr

Handy, High Heels, Heavy Metal – was am Steuer gilt | ABC-Z

Ob ein kurzer Blick aufs Handy, die Cola „to go“ oder Musik in voller Lautstärke – viele Verhaltensweisen sind im Straßenverkehr weit verbreitet. Doch was davon ist tatsächlich erlaubt, und wo drohen Bußgelder?
ERGO‑Kfz‑Experte Peter Schnitzler räumt mit beliebten Irrtümern auf.

Beim Smartphone gilt eine sehr klare Linie:
Geräte dürfen während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.

Erlaubt ist nur:

  • Bedienung über eine feste Halterung
  • kurzer Blick aufs Display
  • Nutzung per Sprachsteuerung

Dasselbe gilt für Smartwatches und Wearables.
Wer Nachrichten liest, tippt oder scrollt, verstößt gegen das Verbot – unabhängig davon, wie modern die Assistenzsysteme des Autos sind.

Auch bei Level‑2‑Assistenzsystemen bleibt Pflicht:
Hände ans Steuer, Augen auf die Straße.

Musik hören ist erlaubt – auch mit Kopfhörern oder Noise Cancelling.
Aber: Fahrer müssen Hupen, Martinshorn und andere Warnsignale weiterhin wahrnehmen können.

Typische Fehler:

  • häufiges Liedwechseln
  • Bedienen von Streaming‑Apps
  • Ablenkung durch Entertainment‑Funktionen

Das kann als Pflichtverletzung gelten, selbst wenn kein Unfall passiert.

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