Hamburger Bankier: Cum-Ex-Prozess gegen Christian Olearius soll eingestellt werden | ABC-Z

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, das Verfahren gegen Christian Olearius einzustellen. Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Bankier habe gesundheitliche Probleme.
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Der Cum-Ex-Strafprozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius soll aufgrund seiner dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit eingestellt werden, wie die Staatsanwaltschaft beantragt hat. Der 82-Jährige ist gesundheitlich so schlecht, dass Verhandlungstage maximal 45 Minuten dauern dürften. Die Beweisaufnahme würde somit bis zu 120 Verhandlungstage in Anspruch nehmen, was für den Angeklagten aufgrund der gesundheitlichen Risiken unzumutbar wäre.
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Der Cum-Ex-Strafprozess
gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius soll wegen dauerhafter
Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt werden. Das habe die
Staatsanwaltschaft beantragt, teilte das Bonner Landgericht mit. Hintergrund ist der schlechte Gesundheitszustand des 82-Jährigen.
Einem medizinischen Gutachten zufolge,
das das Gericht eingeholt hatte, ist Olearius in so schlechter Verfassung, dass die
Verhandlungstage künftig maximal 45 Minuten dauern dürften.
Bei so einem
Zeitpensum würde die noch ausstehende Beweisaufnahme nach Schätzung der
Ankläger bis zu 120 Verhandlungstage dauern. Dies wäre dem Angeklagten auch
aus Sicht der Staatsanwaltschaft angesichts der gesundheitlichen Risiken nicht
zuzumuten.
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Der Cum-Ex-Strafprozess
gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius soll wegen dauerhafter
Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt werden. Das habe die
Staatsanwaltschaft beantragt, teilte das Bonner Landgericht mit. Hintergrund ist der schlechte Gesundheitszustand des 82-Jährigen.
Einem medizinischen Gutachten zufolge,
das das Gericht eingeholt hatte, ist Olearius in so schlechter Verfassung, dass die
Verhandlungstage künftig maximal 45 Minuten dauern dürften.
Bei so einem
Zeitpensum würde die noch ausstehende Beweisaufnahme nach Schätzung der
Ankläger bis zu 120 Verhandlungstage dauern. Dies wäre dem Angeklagten auch
aus Sicht der Staatsanwaltschaft angesichts der gesundheitlichen Risiken nicht
zuzumuten.