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Warum eine Millionenspende an die AfD Fragen aufwirft | ABC-Z

Parteien dürfen in Deutschland grundsätzlich Spenden annehmen. Sie dienen zum Beispiel der Finanzierung von Wahlkämpfen. Seit dem 5. März 2024 müssen Einzelspenden von mindestens 35.000 Euro veröffentlicht und unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt werden. Zuvor lag der Wert bei 50.000 Euro.

Warum erregt eine Spende an die AfD Aufsehen?

Der Deutsche Bundestag listet auf seiner Homepage alle gemeldeten Großspenden auf. Für den 1. Februar ist eine Spende an die AfD notiert. Sie stammt demnach von Gerhard Dingler, einem österreichischen FPÖ-Funktionär und Geschäftsmann. Die Summe: 2.349.906,62 Euro.

Wie das deutsche Magazin „Spiegel“ und die österreichische Zeitung „Standard“ berichten, soll es sich bei Dingler aber um einen „Strohmann“ handeln. Die beiden Medien berufen sich auf Ermittlungen österreichischer Sicherheitsbehörden. Demnach soll der Österreicher Dingler 2,6 Millionen Euro von einem aus Duisburg stammenden Immobilienmilliardär namens Henning Conle erhalten haben.

Dingler soll seiner Bank gesagt haben, er wolle das Geld für ein Immobilienprojekt verwenden. Jedoch sollen dem Bericht nach rund 2,35 Millionen Euro von seinem Konto an eine Plakatwerbefirma in Köln gegangen sein. Dieselbe Summe meldete dann die AfD der Bundestagsverwaltung.

Warum der Deutsche Conle die Summe nicht direkt an die AfD gespendet hat, obwohl dies legal gewesen wäre, ist unklar.

Droht der AfD eine Strafe?

Parteien dürfen keine Spenden annehmen, bei denen es sich „erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“, heißt es im Parteiengesetz. Sollte die AfD also gewusst haben, dass es sich beim Österreicher Dingler nur um einen „Strohmann“ handelt, würde ihr eine Strafe in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende drohen. Das wären in dem Fall gut sieben Millionen Euro. Eine solch hohe Strafe würde die Partei, die bei der anstehenden Bundestagswahl voraussichtlich zweistärkste Kraft wird, hart treffen.

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Sollte die Partei hingegen nichts von der mutmaßlichen Unrechtmäßigkeit der Spende gewusst haben, droht ihr keine Strafe. Auch dann nicht, wenn etwa der Schatzmeister der AfD mit Dingler ohne Wissen der Partei kollusiv, also bewusst und planmäßig, zusammengewirkt haben sollte – mit Dingler von vornherein gemeinsame Sache gemacht hätte.

Ein Sprecher der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel sagte dem „Spiegel“, die Partei sei sich keiner Schuld bewusst. „Die AfD hält sich streng an die rechtlichen Vorgaben bei der Entgegennahme von Parteispenden und tauscht sich dabei auch eng mit der Bundestagsverwaltung aus.“ Bundesschatzmeister Carsten Hütter sagte: „Herr Dingler hat gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen getätigt wurde.“

Unzulässige Spenden müssen laut Parteiengesetz „unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr“ an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet werden. Um einer Strafe zu entgehen, müsste sich die AfD nach dem Medienbericht von „Spiegel“ und „Standard“ wohl daran halten und das erhaltene Geld abgeben.

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