Verkehr

Haftet der Spediteur für Zollabgaben? | ABC-Z

US-Präsident Donald Trump sorgt weltweit für Aufsehen mit seiner Zollpolitik. Verkäufer, Käufer und Speditionen müssen sich jetzt auf die neuen Trump-Zölle einstellen. Johanna Wegner, Referatsleiterin Zoll und Außenwirtschaftsrecht der IHK für München und Oberbayern, erklärt im Interview, was Unternehmen beachten müssen. Ursprünglich sollten für EU-Waren Importzölle von 30 Prozent gelten, doch Trump hat diese vorerst auf zehn Prozent reduziert. Unternehmen müssen sich zollrechtlich korrekt verhalten und alle nötigen Angaben sorgfältig prüfen. Wer den Zoll bezahlt, hängt von den vereinbarten Incoterms ab. Im Handelsrecht können Verträge nur bei höherer Gewalt ohne Schadensersatz ausgesetzt werden. Spediteure sollten ihre Verträge genau prüfen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

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