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Gutschein: Wie lange gilt er und kann man ihn umtauschen? | ABC-Z

AUDIO: Wie lange gelten Gutscheine? (4 Min)

Stand: 22.12.2025 15:38 Uhr

Ein Geschenkgutschein ist praktisch und kommt beim Beschenkten oft besser an als ein eilig ausgesuchtes Präsent. Sowohl beim Kauf als auch beim Einlösen ist allerdings einiges zu beachten.

Zu Weihnachten, zum Geburtstag oder als Dankeschön: Wer Geldgeschenke unpersönlich findet oder sich die Geschenke-Suche vereinfachen will, greift gern auf Gutscheine zurück. Das spart Zeit beim Einkaufen und meist freut sich der Beschenkte darüber mehr als über ein weiteres Paar Socken oder einen Kerzenständer, der am Ende im Schrank verstaubt.

Kann man Gutscheine umtauschen?

Gutscheine können in der Regel nicht umgetauscht werden. Deshalb sollte man sich vor einem Kauf genau überlegen, für wen der Gutschein bestimmt ist und ob der oder die Beschenkte von dem Anbieter tatsächlich ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben möchte. Allerdings gilt das Widerrufsrecht bei Onlinekäufen auch für online erworbene Gutscheine. Verbraucher können den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Geld zurückverlangen. Allerdings kann dies nur derjenige tun, der den Gutschein gekauft hat.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

Gutscheine verfallen in der Regel nach drei Jahren. Für einen unbefristet ausgestellten Gutschein gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Ein Beispiel: Ein Gutschein, der im November 2025 gekauft wurde, muss bis spätestens 31. Dezember 2028 eingelöst werden.

Vermerk zur Einlösefrist beachten

Gutscheine können aber auch eine kürzere Frist haben, innerhalb der sie einlösbar ist. Meist findet sich ein entsprechender Vermerk auf dem Gutschein oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Die Frist kann jedoch unwirksam sein, wenn sie zu knapp bemessen ist. Das ist etwa der Fall, wenn ein Online-Shop den Geschenkgutschein für einen Warenkauf auf ein Jahr befristet. Bei einer zu knapp bemessenen Frist kann der Gutschein bis zur Verjährung von drei Jahren eingelöst werden.

Gutschein-Fristen jährlich im Dezember prüfen

Die Verbraucherzentrale rät im Dezember zu einer “Gutschein-Inventur”: Fristen sollten geprüft werden, um zu vermeiden, dass ein Gutschein verfällt. Geht allerdings der Aussteller pleite, kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Die Frist kann sich auch aus der Art der Leistung ergeben: Wer etwa einen Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung geschenkt bekommt, kann den Gutschein nur während der Spielzeit des Stückes einlösen.

Kann man sich Gutscheine auszahlen lassen oder sie zum Teil einlösen?

Bei einem Gutschein besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung des Geldbetrags – es sei denn, der Anbieter kann die Leistung nicht erbringen. Gutscheine über eine größere Geldsumme möchten Beschenkte oft nicht auf einmal, sondern Stück für Stück einlösen. Solche Teileinlösungen sind gesetzlich nicht geregelt. Wenn dem Händler diese Teilleistungen zumutbar sind und ihm dadurch kein Verlust entsteht, steht dem nichts entgegen. Der Restbetrag kann auf dem alten Gutschein vermerkt oder in Form einer neuen Gutschrift ausgestellt werden. Ein Anspruch auf Auszahlung der Restsumme besteht nicht.

Sind Gutscheine übertragbar?

Ein Gutschein ist grundsätzlich übertragbar. Das heißt: Jeder kann ihn einlösen, auch wenn er auf eine bestimmte Person ausgestellt ist. Daher ist zum Beispiel auch der Weiterverkauf über ein Kleinanzeigenportal möglich. Der Gutschein ist nicht übertragbar, wenn die Leistung aus dem Gutschein bestimmte Voraussetzungen erfordert, die eine andere Person nicht erfüllt, beispielsweise wegen gesundheitlicher Anforderungen bei einer Ballonfahrt oder bei einem Gutschein für ein Damen-Fitnessstudio.

Geschenkgutscheine für den Online-Handel kaufen

Supermärkte Drogerien oder Tankstellen bieten häufig Geschenkgutscheine als Plastikkarte für große Online-Händler wie Amazon oder Zalando an. Eilige können den Geschenkgutschein per E-Mail, SMS oder als Link verschicken. Wer es persönlicher mag, kann den Gutschein selbst ausdrucken oder als Geschenkkarte per Post verschicken. Auch hier gilt: Unbefristet ausgestellte Gutscheine haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Gültigkeitsdauer kann aber zum Beispiel auch zehn Jahre ab Kaufdatum betragen.

Online-Gutschein ins Ausland verschenken – was gilt?

Zu beachten ist beim Kauf von Online-Gutscheinen, dass manche sich nur auf der landeseigenen Händler-Website einlösen lassen. Wer einen Gutschein ins Ausland verschenken möchte, muss ihn auf der entsprechenden Landesseite des Online-Händlers kaufen. Entscheidend ist, in welchem Land der Beschenkte seinen Account hat.

Leistung aus Gutschein inzwischen teurer – wann zuzahlen?

Wurde der Gutschein nur auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt, ändert dieser sich nicht. Ist aber eine bestimmte Leistung beschrieben, die inzwischen teurer ist, kann der Anbieter beim Einlösen eine Zuzahlung fordern. Wurde zum Beispiel eine “Massage im Wert von 70 Euro” auf dem Gutschein vermerkt, muss der Mehrpreis gezahlt werden. Das gilt nicht, wenn lediglich “Massage” genannt ist, der Gutschein also nur für eine Leistung und nicht für einen Wert ausgestellt wurde.

So wird der Gutscheine nicht vergessen

Viele Gutscheine landen in der Schublade, geraten in Vergessenheit und verfallen. Um das zu vermeiden, kann man zum Beispiel gemeinsame Zeit schenken, etwa einen Restaurant- und Konzertbesuch oder einen Kurs zu zweit. Dann gibt es schon ein konkretes Datum oder der Schenkende kann Terminvorschläge machen und dafür sorgen, dass der Gutschein eingelöst wird. Nebenbei sind gemeinsame Erlebnisse meist bereichernd. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschenkt einen selbst gemachten Gutschein.

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