Berlin

Gründen in Berlin und Brandenburg: Ein Start-up pro Tag? | ABC-Z

In den vergangenen Jahren hat Berlin sein Hochschulgesetz geändert. Transfer und Ausgründungen gehören nun ausdrücklich zum Aufgabenbereich der Hochschulen. Professorinnen und Professoren dürfen Start-ups unterstützen, ohne sich in rechtlichen Graubereichen zu bewegen.

“Das ist auf jeden Fall sehr wichtig”, sagt Heike Marita Hölzner, Professorin für Entrepreneurship an der HTW Berlin. “Ob ich das schon als Gamechanger bezeichnen würde, weiß ich nicht.”

Denn: Institutionell ist der Transfer jetzt verankert – individuell aber gibt es nicht unbedingt Anreize, ihn umzusetzen. Denn in der akademischen Karriere zählen vor allem Publikationen, Drittmittel, wissenschaftliche Reputation. Wer ein Gründungsteam intensiv begleitet, investiert viel Zeit – ohne dass sich das automatisch in Leistungsbewertungen oder Berufungsverfahren niederschlägt.

“Die marktliche Verwertung ist kein Anreizmechanismus”, sagt Hölzner. “Wenn ich ein Gründungsprojekt betreue, das wesentlich aufwendiger ist als eine Abschlussarbeit, ist das für mich aufwandsneutral.”

Hinzu kommen praktische Fragen: Wer selbst unternehmerisch tätig werden will, braucht eine Nebentätigkeitsgenehmigung. Die zeitlichen Spielräume sind begrenzt. Und auch bei der Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Spin-offs gibt es Konfliktpotenzial. Zu hohe Beteiligungsquoten können spätere Investoren abschrecken.

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