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Grund sind Krankenkassenbeiträge: Sozialabgaben steigen auf neues Rekordhoch | ABC-Z


Grund sind Krankenkassenbeiträge

Sozialabgaben steigen auf neues Rekordhoch

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Die gesetzlichen Kassen haben zum Jahreswechsel vielfach ihre Beiträge angehoben. Auch für die Pflegeversicherung wird mehr fällig. Der durchschnittliche Arbeitnehmer muss damit mehr als 42 Prozent seines Einkommens an die Sozialversicherungen abführen. So viel wie nie zuvor. Das gilt auch für Arbeitgeber.

Vor allem durch die zum Jahreswechsel gestiegenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sind die gesamten Lohnnebenkosten in Deutschland offenbar auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Wie die “Augsburger Allgemeine” unter Verweis auf das Portal krankenkassen.net berichtete, stieg die Abgabenquote für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Januar auf 42,3 Prozent. Größter Treiber seien die von 16,3 Prozent auf durchschnittlich 17,5 Prozent gestiegenen Krankenkassenbeiträge. Wegen der mehrheitlich paritätischen Verteilung der Beitragszahlungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber stieg auch die Belastungen für Unternehmen und Betriebe.

Der nun ermittelte Wert von 42,3 Prozent ist allerdings nur ein Durchschnittswert – es gibt Ausnahmen und Grenzen. Sie richten sich nach Anzahl der Kinder, dem Wohnort und der Höhe des Einkommens sowie nach der Wahl der Krankenkasse.

Der bisherige Höchstwert bei den Sozialabgaben stammt demnach aus den Jahren 1997 und 1998 und lag damals bei 42,1 Prozent. Damals waren hohe Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge Hauptkostentreiber gewesen, wie die Zeitung berichtete. Mittlerweile liegen die Beiträge zur Krankenversicherung nur noch gut einen Prozentpunkt hinter der Rentenversicherung.

82 Krankenkassen hätten ihre Zusatzbeiträge im Schnitt auf 2,91 Prozent angehoben, heißt es in dem Bericht. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum gesetzlichen Beitrag von 14,6 Prozent erhoben. Beides wird je zur Hälfte von den Versicherten und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern getragen.

Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung stiegen in diesem Jahr an und trieben die Lohnnebenkosten. Der Beitrag beläuft sich auf 3,6 Prozent für Arbeitgeber mit Kindern und auf 4,2 Prozent für kinderlose Beschäftigte. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag jedoch um 0,25 Punkte je Kind – bis maximal einen Prozentpunkt. Wer also mindestens fünf Kinder hat, zahlt demnach 2,6 Prozent Beitrag. Außer in Sachsen zahlen Arbeitgeber 1,8 Prozentpunkte des Gesamtbeitrags. Im Freistaat sind es 1,3 Prozentpunkte. Der Rest entfällt jeweils auf den Beschäftigten. Die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung blieben indes stabil. Sie belaufen sich auf 18,6 und 2,6 Prozent.

Damit kommt ein Beschäftigter mit einem Kind auf die eingangs erwähnen rund 42,3 Prozent Sozialabgaben, in Sachsen auf 42,8 Prozent. Für Kinderlose sind es 42,9 Prozent und im Freistaat 43,4 Prozent. Durch die Wahl der Krankenkasse sowie die Zahl der Kinder unter 25 kann der Wert jedoch höher oder niedriger ausfallen.

Auswirkung auf die prozentuale Belastung hat zudem die Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt für die Rentenversicherung derzeit bei – erstmals bundesweit einheitlich – 8050 Euro im Monat und für die Krankenversicherung bei 5512,50 Euro. Nur bis zu diesen Beträgen werden die jeweiligen Sozialbeiträge berechnet. Einkünfte darüber hinaus werden nicht beachtet. Je höher also das Entgelt oberhalb der Grenzen, desto geringer ist der prozentuale Anteil der Sozialbeiträge. Ungeachtet all der möglichen Einschränkungen, kann für die Top-Verdiener die individuelle Belastung mit Sozialabgaben ebenfalls auf einen Rekordwert steigen.

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