Die ersten Reaktionen auf München: Was sich jetzt gehört | ABC-Z

Geltendes Recht ist zunächst mal, dass JEDER als unschuldig gilt, bis seine Schuld bewiesen ist. Kollektivbestrafung ist nicht „geltendes Recht“ und Generalverdacht auch nicht.
Man kann darüber diskutieren, inwieweit Jemand, der schutzsuchend ins Land kommt und sich hier schuldig macht, den Schutz verwirkt und ohne Weiteres abgeschoben werden kann. Aber dieser Staat tötet, foltert und ent-menschenrechtet niemanden zur Strafe für getanes Unrecht, also ist auch die Abschiebung in ein Land, wo ihm das absehbar passiert, keine mit geltendem Recht zu vereinbarende Lösung. Und solche Menschen einfach irgendwo abzukippen, geht aus diversen „geltenden“ Rechtsgründen auch nicht.
Die Forderung, endlich geltendes Recht umzusetzen, ist daher unterkomplex. Man müsste das Recht schon tiefgreifendend ändern. Dazu gehört aber mehr als nur der Wunsch, sich bestimmte Exzesse nicht gefallen zu lassen. Dafür muss man auch die Opfer bringen wollen, die eine Verabschiedung von grundsätzlichen Idealen und internationalen Verpflichtungen fordert. Wer A sagt, muss auch B sagen (und gegebenenfalls noch übler schmeckende Cs in die zunehmend hässliche Fresse kriegen).
Meinten Sie das mit Ihrer Forderung?