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Großmutter-Mord in Schwabing: Welche Strafe dem Angeklagten droht | ABC-Z

Laut Anklage hat Paul D. (24, Name geändert) seine Großmutter am 17. März 2025 in ihrer Schwabinger Wohnung heimtückisch und aus Habgier ermordet. Die Vorsitzende Richterin der Strafkammer am Landgericht, Elisabeth Ehrl, gibt zu Beginn den Hinweis, dass auch eine besondere schwere Schuld festgestellt werden könnte. Das würde die Entlassung des Angeklagten erschweren.
Der Fall hat eine Vorgeschichte. Es war eine komplizierte Beziehung zwischen Oma und Enkel. Einerseits half ihm die Mutter seines Vaters nach der Trennung seiner Eltern auch finanziell, andererseits soll sie ihn auch oft gedemütigt und als Versager beschimpft haben.

Paul D. zeigt Reue: “Das ist unentschuldbar”

Der 24-Jährige kommt in den Gerichtssaal mit einer Kapuze weit über den Kopf gezogen, das Gesicht verdeckt er mit einem roten Aktendeckel. Zu Beginn der Verhandlung spielt er nervös mit den Händen, die Beine wippen auf und ab.

Paul D. gibt zum Auftakt die Tat zu. Ja, er habe seine Großmutter getötet, “das ist unentschuldbar“. Aber es sei eine Tat im Affekt gewesen, kein Mord. Sie habe ihn im Streit um etwas Obst eine Watschn verpasst. Daraufhin habe er die Kontrolle verloren und die 76-Jährige zu Tode gewürgt. Danach habe er versucht, ihren Tod wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. Er hievte die Leiche in die Badewanne und schlitzte ihr beide Unterarme auf.

Vor dem Landgericht München I hat der Prozess gegen einen Mann wegen Mordes an seiner Großmutter begonnen. (Archivbild)
© Sven Hoppe/dpa
Vor dem Landgericht München I hat der Prozess gegen einen Mann wegen Mordes an seiner Großmutter begonnen. (Archivbild)

von Sven Hoppe/dpa

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Die Putzfrau der Großmutter findet diese tot in ihrer Wohnung. Die Ermittler kommen dem Enkel sehr schnell auf die Schliche. Die Ankläger gehen von Mord aus. Das Motiv: Die Großmutter habe ihm gedroht, ihre Unterstützung für ihn einzustellen und seinen Zweitschlüssel eingefordert. Paul D. fürchtete laut Anklage um ihre finanzielle Hilfe und wollte sich schadlos halten.

Der Täter wird nach wenigen Tagen festgenommen

Tatsächlich sei er nach ihrem Tod mit ihren Bankkarten zur Bankfiliale gegangen, scheiterte aber mit dem Versuch, dort an ihr Schließfach (Inhalt: 69.000 Euro, Schmuck und 20.000 US-Dollar) zu kommen. Paul D. ergriff die Flucht nach London, kehrte aber nach ein paar Tagen zurück und wurde festgenommen.

Der Prozessauftakt verläuft eher schleppend. Die beiden Strafverteidiger würden ihren Mandanten gerne zwischen sich platzieren, unüblich bei Münchner Strafprozessen, doch die Kammer erteilt ihnen eine Abfuhr aus Sicherheitsgründen. Worauf diese einen Befangenheitsantrag stellen, über den später entschieden wird. 

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