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Greensill-Prozess: Anlageberater muss 800 000 Euro an Pöcking zahlen – Starnberg | ABC-Z

Die Gemeinde Pöcking hatte vor viereinhalb Jahren fünf Millionen Euro auf fünf Festgeldkonten der Greensill-Bank angelegt, ohne davor gewarnt worden zu sein, dass das Bremer Geldinstitut wegen drohender Schieflage bereits auf ein B-Rating mit negativem Ausblick heruntergestuft worden war.  Wenige Monate später war die Bank pleite und das Geld weg. Die Gemeinde verklagte daraufhin den Finanzvermittler, der die Geschäftsbank seinerzeit noch mit einem A-Ranking empfohlen hatte. Jetzt wurde der Anlageberater in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München dazu verurteilt, 800 000 Euro Schadenersatz an die Gemeinde Pöcking zu zahlen.

Der 8. Senat begründet sein Urteil damit, dass der Finanzvermittler mit seiner Angabe des damals falschen A-Ratings für die Greensill-Bank AG seine „Pflichten aus dem Auskunftsvertrag verletzt“ habe. Die Gemeinde hätte bei zutreffender Angabe des Ratings BBB + die Anlage nicht getätigt, so die Richter. Die Klage der Gemeinde, die im Dezember 2023 in erster Instanz vor dem Landgericht München I noch verloren hatte, wird als überwiegend begründet angesehen. Eine Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.

Das Gericht weist darauf hin, dass dem Finanzvermittler bereits im Jahr  2018 die Anlagerichtlinie der Gemeinde mitgeteilt worden sei, Geld nur in Anlagen mit A-Ratings zu investieren. Das sei der Kommune auch wichtig gewesen. Die Aussagen dazu von dem früheren Kämmerer Michael Schmid im Prozess seien glaubhaft und nachvollziehbar, heißt es im Urteil. Der Anlageberater hatte in der Verhandlung erklärt, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne, welches Rating die Gemeinde verlangt habe. Doch diese Erklärung lässt das Gericht in seiner Entscheidung nicht gelten und hält dem Finanzmakler vor, in der Frage des Ratings „eher abgeblockt“ und sich auf eine fehlende Erinnerung zurückgezogen zu haben.

Man sei sehr froh darüber, dass das Gericht die „schuldhafte Pflichtverletzung“ in puncto Greensill-Bank erkannt habe, sagt Pöckings Bürgermeister Rainer Schnitzler (PWG). Das habe schon in erster Instanz das Landgericht so gesehen, daher sei es für ihn immer noch unverständlich, dass die Klage damals abgewiesen wurde. Das Landgericht hatte angeführt, dass der Finanzberater sich über einen generellen Haftungsausschluss freigezeichnet habe. Doch im Berufungsprozess spielte dies keine Rolle mehr.

Mit dem zugesprochenen Schadenersatz hat Pöcking nun insgesamt 1,8 Millionen von fünf Millionen Euro, die angelegt wurden, noch retten können. Vor einigen Monaten hatte die Gemeinde ihre Greensill-Forderungen für etwa eine Million Euro verkauft. In ganz Deutschland hatten 50 Kommunen zusammen etwa 500 Millionen Euro bei der Bremer Privatbank investiert, die dann in Konkurs gegangen ist. Das bescherte vielen Anlegern immense Verluste.

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