Gil Ofarim bricht Schweigen im Dschungelcamp: Das sagt sein Anwalt | ABC-Z

Im Dschungelcamp ist es kurz vor Ende der Staffel zu einer überraschenden Wendung gekommen. Vor allem die mittlerweile ausgeschiedene Mit-Camperin Ariel (22) hatte Gil Ofarim (43) immer und immer wieder konfrontiert. Der Sänger hatte in der Sendung allerdings nie groß über den Davidstern-Skandal gesprochen, zu dem es nach der Veröffentlichung eines Videos in den sozialen Medien im Jahr 2021 gekommen war. An Tag 15 bei “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!” bei RTL (auch via RTL+) ging der Sänger allerdings erstmals etwas ausführlicher auf das Thema ein.
Ofarim hatte einen Mitarbeiter eines Hotels in Leipzig zunächst fälschlich des Antisemitismus beschuldigt. Der Mann habe ihn aufgefordert, seine Kette mit Davidstern verschwinden zu lassen, wurde damals behauptet. An den Behauptungen Ofarims kamen jedoch später Zweifel auf. Vor Gericht gab er dann im Jahr 2023 zu, gelogen zu haben. Der Anwalt Dr. Alexander Stevens, der Ofarim im Jahr 2023 in dem Fall vor Gericht vertreten hat, ordnet die Aussagen des Musikers ein.
Anwalt erklärt: “Zwei Sekunden fehlen”
In einem Lagerfeuer-Gespräch mit Simone Ballack (49) erklärte Ofarim im Dschungelcamp jetzt, dass ein belastendes Überwachungsvideo aus dem Leipziger Hotel manipuliert worden sei. “Es wurde nachgewiesen, dass das Band nicht das Originalband ist”, sagte der Sänger. Es hätten “mehrere Sekunden” gefehlt. Außerdem gebe es einen Zeugen, den er nicht kenne und der seine Davidstern-Kette gesehen haben wolle. Das Video, das sich Umlauf befinde, sei “nicht das Original”.
Dr. Alexander Stevens, der Ofarim damals in Leipzig vertreten hat, geht auf Instagram näher auf das Gesagte ein. “Wir Verteidiger haben während des Prozesses festgestellt, dass eines der drei in Augenschein genommenen Videos an einer neuralgischen Stelle einen Zeitsprung aufweist – zwei Sekunden fehlen”, schreibt Stevens zu einem Video. Es habe sich nicht abschließend klären lassen, “ob das Video nachträglich manipuliert wurde oder ob es sich lediglich um einen sogenannten Frame-Sprung beim Kopiervorgang handelte”.
“Jetzt könnte es natürlich eine Manipulation gewesen sein, also bewusst, vorsätzlich. Oder aber auch ein technischer Defekt”, sagt Stevens in dem Video. Letzteres habe sich alleine schon dadurch nicht ausschließen lassen, weil “die Polizei diese Videos aus der Hotellobby erst zwei Tage nach dem Vorfall sichergestellt hat. Das heißt, in diesen zwei Tagen hätte jemand theoretisch an diesen Videos herummanipulieren können.” Man habe nicht die Server sichergestellt, sondern die Videos auf einen USB-Stick kopiert. “Natürlich kann auch da der Fehler entstanden sein”, sagt Stevens. “Das sind jetzt alles Spekulationen, das weiß man nicht. Fakt ist: Diese zwei Sekunden fehlen und das ist natürlich suboptimal.” Für das Verfahren habe dies allerdings keinerlei Bedeutung.
“Und genau diese Aussage hat nicht stattgefunden”
“Ob Gil Ofarim im Vorfeld – etwa in der Warteschlange oder von anderen Gästen – antisemitisch beleidigt wurde”, sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, schreibt Stevens weiter. “Das konnte nicht aufgeklärt werden. Das war auch nicht angeklagt. Gegenstand des Verfahrens war ausschließlich: Ob der Hotelmanager, Herr W., an der Rezeption zu Gil Ofarim sinngemäß gesagt hat: ‘Pack deinen Stern weg, dann check ich dich ein.’ Und genau diese Aussage hat nicht stattgefunden. Und genau dafür hat sich Gil Ofarim entschuldigt.”
Zu einem weiteren Beitrag erläutert Stevens: “Gab es jemanden, der den Davidstern gesehen hat? Ja. Es gab einen neutralen Zeugen, der im Gerichtssaal klar ausgesagt hat, den Stern gesehen zu haben.” Seines Erachtens nach spiele der Stern “aber keine Rolle, da das Tragen des Sterns keine zwingende Voraussetzung für eine Beleidigung ist – zumal ja anhand einer Zeugenaussage festgestellt wurde, dass der Hotelmanager keinerlei Beleidigungen geäußert hat und damit diese Anschuldigung falsch war, wofür sich Gil Ofarim auch entschuldigt hat”.
Mit seinen Ausführungen zu der Angelegenheit solle “in keinster Weise in Abrede gestellt werden, dass festgestellt wurde, dass Gil Ofarim nicht durch den Hotelmitarbeiter diskriminiert wurde”, wie Stevens in einem zusätzlichen Video sagt. Er wolle dies nicht relativieren oder verharmlosen. Ein Sachverständigengutachten der Verteidigung sei zu dem Ergebnis gekommen, “dass sich Zweifel an der Feststellung, Herr Gil Ofarim habe die Halskette mit Davidsternanhänger während der mündlichen Auseinandersetzung an der Lobby nicht getragen, ergeben hätten”, schreibt er.
Und die Verschwiegenheitserklärung?
Unter mehrfachem Hinweis auf eine angeblich von ihm unterschriebene Verschwiegenheitserklärung ging Ofarim im TV-Dschungel bislang nicht genauer auf den Skandal ein. Auch im Gespräch mit Ballack gab es keine weiteren Details. Stevens erklärt zu einem dritten Instagram-Beitrag: “Bereits im Anschluss an die Einstellung des Strafverfahrens Ende 2023 habe ich – wie auch in übereinstimmenden Medienberichten zu lesen ist – darauf hingewiesen, dass zwischen den Beteiligten Stillschweigen vereinbart worden ist. Unabhängig davon folgt aus der von Herrn Ofarim abgegebenen schriftlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung zwingend eine Verschwiegenheitspflicht. Wörtlich oder sinngemäß dürfen bestimmte Inhalte nicht wiederholt werden.”
“Bestandteil der Beendigung des Verfahrens ist eine zwischen den Verfahrensbeteiligten bestehende und vereinbarte Unterlassungserklärung”, erklärte die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner kürzlich in einer Pressemitteilung. Diese hatte den Hotelmitarbeiter als Nebenklagevertreter vertreten. “Darin verpflichtet sich Gil Ofarim gegenüber unserem Mandanten, bestimmte Handlungen und Aussagen strafbewehrt zu unterlassen. Die Handlungen und Aussagen betreffen die dem Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig zugrundegelegenen Vorwürfe.” Der Mandant habe “die durch Herrn Ofarim in der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig geäußerte Entschuldigung akzeptiert. […] Eine darüberhinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht bekannt.”
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