Reisen
Ferienhaus hat Mängel – so reklamieren Sie | ABC-Z

Zugemüllt, unangenehm riechend und vielleicht sogar mit Schimmel: So kann – wenn Sie Pech haben – der Urlaub in einem Ferienhaus starten. Mit einer Unterkunft in einem solchen Zustand wird es nichts mit der Erholung. Am liebsten würde Reisende in so einem Fall wohl auf der Türschwelle kehrtmachen. Doch Vorsicht: Wer ohne zu reklamieren abreist, muss mit dem kompletten Verlust des bezahlten Geldes rechnen, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).