Gesetzentwurf zu Kartellrecht: Konzerne sollen Benzin-Preiserhöhungen künftig begründen | ABC-Z

Gesetzentwurf zu KartellrechtKonzerne sollen Benzin-Preiserhöhungen künftig begründen
15.03.2026, 16:42 Uhr
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Nach dem Vorbild Österreichs sollen Tankstellen bald auch in Deutschland nur noch einmal pro Tag die Benzinpreise erhöhen dürfen – Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich. Das Kartellamt soll deutlich mehr Befugnisse erhalten.
Die Bundesregierung will im Kartellrecht die Beweispflicht bei der Erhöhung der Benzinpreise umkehren. Künftig sollen die Mineralölkonzerne laut einem vorgelegten Gesetzentwurf vorab sachlich begründen, warum sie ihre Preise an den Tankstellen erhöhen wollen, teilte ein Regierungssprecher mit. Zudem sollen Tankstellen den Preis für Benzin und Diesel nur einmal am Tag – um 12 Uhr mittags – anheben dürfen. “Preissenkungen sind jederzeit zulässig”, betonte der Sprecher. Auslöser der Änderung ist, dass die Benzinpreise nach Ausbruch des Iran-Krieges sehr schnell gestiegen sind, Senkungen an den Ölmärkten aber nicht rasch vollzogen werden.
Die Bundesregierung hatte deshalb eine Taskforce eingesetzt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte nach österreichischem Vorbild angekündigt, dass die Preise nur einmal täglich erhöht werden dürfen. Der Gesetzentwurf ging am Sonntag in die Ressortabstimmung, parallel wurde das Papier auch dem Bundestag zugeleitet. Das Gesetz soll nach Möglichkeit innerhalb einer Woche beschlossen werden, hieß es in Regierungskreisen.
Gesetz wird vorerst zeitlich befristet
Die Änderung des Kartellrechts ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Für den Vollzug sollen die Bundesländer zuständig sein. Das Gesetz soll zudem zeitlich befristet gelten. “Nach dem Sommer prüfen wir mit relevanten Stakeholdern die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis – zum Beispiel etwaige Auswirkungen auf Verkehrsflüsse”, teilte der Sprecher mit.
Das Kartellrecht soll laut dem Gesetzentwurf an zwei Punkten verschärft werden: Deutliche Preissteigerungen im Kraftstoffgroßhandel sollen im Vergleich zu Wettbewerbern als Missbrauch eingestuft werden. Diese erleichterte Missbrauchs-Prüfung entspricht den Aufsichtsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei den Strom- und Gaspreisen für Endkunden. Marktbeherrschenden oder relativ marktmächtigen Anbietern von Kraftstoffen soll mit der Beweislastumkehr untersagt werden, Benzin- oder Dieselpreise zu fordern, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten.
Zweitens sollen die Aufsichtsbehörden mehr Möglichkeiten bekommen, um die Untersuchung in bestimmten Sektoren zu vereinfachen. Dies würde auch eine seit 2025 bereits laufende sogenannte Sektorenuntersuchung beschleunigen, die derzeit durch das Einlegen von Rechtsmitteln blockiert ist.
Stellt die Behörde eine Störung des Wettbewerbs fest, sollen künftig in einem einstufigen statt einem zweistufigen Verfahren Maßnahmen angeordnet werden können. Dies soll die Einspruchsmöglichkeiten reduzieren und Verfahren beschleunigen. Das Wirtschaftsministerium will zudem, dass diese Änderungen sich auf alle Wirtschaftsbereiche beziehen und nicht nur auf den Kraftstoffmarkt.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte am Mittwoch angekündigt, dass sich Deutschland an der Freigabe einer Rekordmenge von Öl aus den strategischen Reserven der Internationalen Energieagentur beteiligt. Auch dies soll den jüngsten Preisanstieg dämpfen. Seit dem Angriff der USA und Israels auf den Iran Ende Februar sind Spritpreise von über zwei Euro pro Liter keine Seltenheit mehr in Deutschland. Ökonomen rechnen mit einer höheren Inflation in diesem Jahr als bislang gedacht.





















