Geopolitik

Gesetzentwurf: Aktivrente dürfte Staat jährlich 890 Millionen Euro kosten | ABC-Z

Die Bundesregierung rechnet durch die steuerliche Erleichterung freiwilliger Arbeit im Rentenalter mit Steuerausfällen von jährlich 890 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren. Das geht aus dem Referentenentwurf zur sogenannten Aktivrente hervor, der der ZEIT vorliegt. Demnach erwartet das Bundesfinanzministerium jährliche Ausfälle von je 378 Millionen Euro für Bund und Länder und weiteren 134 Millionen für die Kommunen.

Der Entwurf sieht vor, dass Menschen, die auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze noch arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen können. Damit will die Bundesregierung den Fachkräftemangel abfedern und das Rentensystem entlasten. Der Gesetzentwurf soll nächste Woche im Kabinett beschlossen werden. In Kraft treten soll die Aktivrente dann Anfang Januar 2026.

Möglich sein soll die Aktivrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze bei
regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Steuererleichterung soll dann direkt bei der Lohnzahlung greifen: Betroffene müssen die Steuern also nicht über die Steuererklärung zurückfordern, sie werden gar nicht erst vom Lohn abgezogen.

Beamte, Minijobber und Freiberufler ausgeschlossen

Die bis zu 2.000 Euro unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt,
erhöhen also nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde
Einkommen. Das Finanzministerium hatte diesen Progressionsvorbehalt
zunächst vorgesehen, um die Steuermindereinnahmen durch die Aktivrente
geringer zu halten.

Ausgeschlossen von der Neuerung sind Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft. Auch Minijobber und über das Rentenalter hinaus aktive Beamte können von der Erleichterung nicht profitieren.

Wie viele Menschen in Deutschland von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden, ist noch unklar. Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz sagte in Berlin, er rechne damit, dass die Aktivrente “im größeren Umfang” angenommen werde. Bis Ende 2029 will die Bundesregierung laut dem Entwurf prüfen, ob das Gesetz tatsächlich zu einer höheren Erwerbstätigkeit im Rentenalter führt und ob die Regelung möglicherweise auf Freiberufler ausgeweitet werden kann.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

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