Geopolitik

Gerichtsurteil: Deutsche Bahn muss Mehrkosten für Stuttgart 21 alleine tragen | ABC-Z

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren
Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 einer Gerichtsentscheidung
zufolge alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
(VGH) in Mannheim lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn
gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel
an der Richtigkeit des Urteils, Verfahrensfehler lägen nicht vor, so das Gericht.

Das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen
Jahres entschieden
, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich
die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen. Eine
entsprechende Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt
Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart
hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel
eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen
Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. 

Baden-Württemberg zufrieden mit dem Urteil

Die Regierung von Baden-Württemberg hat das Urteil mit Zufriedenheit aufgenommen. Der
Verwaltungsgerichtshof habe bestätigt, “was wir seit Jahren sagen: Die
Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich”,
erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). “Gesprochen haben wir genug, gezahlt auch. Es war dringend Zeit, dass das jetzt auch juristisch ausdiskutiert ist.”

Theoretisch sei es noch möglich, dass die Bahn
vor
das Bundesverfassungsgericht ziehe, sagte die Gerichtssprecherin. Praktisch dürften auf die Bahn jedoch Milliardensummen zukommen. Der Konzern, der offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf gut 11
Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro
einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist
jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5
Milliarden Euro geregelt, also Mehrkosten von 1,5 Milliarden. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5
Milliarden Euro
dürften nach der Entscheidung bei der Bahn hängen
bleiben.

Auslegung der “Sprechklausel”

Im Zentrum des Rechtsstreits zwischen Bahn und
Projektpartnern stand die Auslegung einer sogenannten Sprechklausel im
2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag. Diese war für den Umgang mit
möglichen Kostensteigerungen vereinbart worden. Darin heißt es: “Im
Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU
(Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf.” Die Deutsche Bahn
betonte immer wieder, dass sie von einer “gemeinsamen
Finanzierungsverantwortung” ausgehe. Die restlichen Partner sahen das
anders und pochten darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien. Die
Klausel verpflichtet ihrer Ansicht nach lediglich zu Gesprächen. Dieser Ansicht war auch das Stuttgarter
Gericht. 

Die Planungen für die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart sind inzwischen fast 30 Jahre alt. Das Projekt Stuttgart 21 steht nicht nur für den Bau des neuen Hauptbahnhofs in der
Landeshauptstadt, sondern  gebaut wird auch ein neuer Fernbahnhof am Flughafen, Dutzende Kilometer Schienenwege und Tunnelröhren, Durchlässe sowie
Brücken.  Bei Baubeginn waren die Kosten auf drei Milliarden Euro beziffert und die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Gebaut wird an dem Projekt bereits seit 2010. Vor wenigen Wochen hatte die Bahn
angekündigt, Stuttgart 21 Ende 2026 teilweise in Betrieb nehmen zu wollen. 

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