Kultur

Gericht stoppt Netzsperren: Pornoanbieter profitieren von EU-Recht | ABC-Z

Mit dem deutschen Jugendmedienschutz ist es nicht weit her. Es gibt ihn im Grunde gar nicht, er entfaltet jedenfalls keine rechtliche Wirkung. Das meinte kürzlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf, und das meint jetzt auch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Dieses hat entschieden, dass die Medienanstalt von Rheinland-Pfalz Netzprovider nicht anweisen darf, die Webangebote des auf Zypern ansässigen Pornoanbieters Aylo Freesites, der die Portale Pornhub und Youporn betreibt, zu sperren (Az. 5 K 475/24.NW, 5 K 476/24.NW, 5 K 1203/24.NW, 5 K 1204/04.NW).

Zypern soll es richten?

Dafür fehle der deutschen Medienaufsicht die nötige Befugnis, meint das Gericht, weil die Digitalgesetzgebung der EU hier Vorrang habe und zudem gegen das „Herkunftslandprinzip“ verstoßen werde, demzufolge Anbieter nur den Rechtsvorschriften des Landes unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben.

Da freuen sich die Pornoanbieter, die trotz fehlenden Jugendschutzes, also fehlender Altersverifikation, immer weitermachen können. Und die Richter machen sich einen schlanken Fuß. Sie könnten nämlich bei der Abwägung zwischen nationalem und EU-Recht nicht nur auf das euro­päische Digitalgesetz – den „Digital Services Act“ – schauen, sondern auch auf die Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) der EU, die den Mitgliedsländern die Zuständigkeit in solchen Fragen zuweist. Primär, teilt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit, sei von der „Zuständigkeit zypriotischer Stellen auszugehen“.

Bis auf Zypern etwas passiert, werden auf den Por­talen von Aylo freilich noch tonnenweise Pornos hochgeladen. Auf deutsche Verwaltungsgerichte können sie sich verlassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Berufung vor dem Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz ist möglich.

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