Gericht bestätigt Teilnahmeverbot an Klassenfahrt nach Brandstiftung an Schule | ABC-Z

Verwaltungsgericht Berlin
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Gericht bestätigt Teilnahmeverbot an Klassenfahrt nach Brandstiftung an Schule
Ob ein Schüler wegen Zündelns in Umkleide von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden darf, hat nun ein Gericht entschieden. Die Kammer gab der Schulleitung recht und begründete das mit der Sorge um das „übergriffige Verhalten“ des Schülers.
Weil ein 13-Jähriger an einer Brandstiftung beteiligt war, darf ihn die Schule von einer Klassenfahrt ausschließen. Diese Ordnungsmaßnahme der Schulleitung hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil als rechtsgültig bestätigt, wie die Kammer am Mittwoch mitteilte.
Mit dem Urteil im Eilverfahren reagierte das Gericht auf einen Antrag des 13-jährigen Schülers einer achten Klasse bei der Kammer. Der Schüler habe sich in der Umkleidekabine der Schule daran beteiligt, ein Feuer zu entfachen, lautet die Mitteilung der Kammer. Darum sei der Schüler für die Skireise nach Österreich ausgeschlossen worden.
Tat zum Zeitpunkt der Reise „bereits fünf Monate vergangen“
Das Gericht teilte mit, dass sich die Brandstiftung bereits im September 2024 ereignet habe. Demnach beteiligte sich der Junge während der Unterrichtszeit im Duschbereich der Umkleidekabine der Jungen an einem von zwei anderen Schülern entfachten Feuer, indem er selbst weiteres Papier ins Feuer warf. In der Folge sei es zu einer „nicht unerheblichen Rauchentwicklung“ gekommen.
Die Klassenkonferenz habe dann noch im September 2024 beschlossen, den Antragsteller von der am 9. März 2025 beginnenden Skireise der 8. Jahrgangsstufen der Schule auszuschließen, so das Gericht. Dagegen habe sich Junge im gerichtlichen Eilverfahren mit einem Antrag gewandt und darin erklärt, es sei unverhältnismäßig, ihn von der Fahrt auszuschließen. Zur Begründung hieß es darin laut Gericht, dass ein „zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Brand und der Skifahrt nicht gegeben“ sei, weil „bei Beginn der Skifahrt das Fehlverhalten bereits fünf Monate vergangen“ ist. Auch sei argumentiert worden, dass der Junge „nicht Haupttäter der Brandstiftung gewesen“ sei.
Verwaltungsgericht: Ausschluss war rechtmäßig
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin folgte dem Antrag des Jungen nicht. Der Ausschluss sei rechtmäßig, hieß es in dem Urteil der Kammer.
Die Beteiligung an einer Brandstiftung während der Schulzeit gehe unzweifelhaft mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben anderer einher, so die juristische Begründung. Diese Tatbeteiligung habe „jedwede Unterrichts- und Erziehungsarbeit erheblich“ beeinträchtigt.
Der Ausschluss von der Reise diene auch „deren Durchführbarkeit“, hieß es weiter. Die Lehrkräfte seien bei der geplanten mehrtägigen Skifahrt mit etwa 130 Teilnehmenden darauf angewiesen, dass die Schüler und Schülerinnen klare Anweisungen befolgen. Es müsse durchgesetzt werden, dass „die Lehrkräfte die ihnen obliegende Aufsichtspflicht erfüllen und die Sicherheit für alle gewährleisten können“. „Undiszipliniertes Verhalten, das Personen und Sachen gefährden“ könnte, müsse ausgeschlossen werden.
Wiederholtes Fehlverhalten des Antragstellers
Die Schule sei zu Recht davon ausgegangen, dass das Verhalten des Antragstellers den reibungslosen Verlauf der Reise gefährden könne. In das Urteil sei auch eingeflossen, dass der Antragsteller in der Vergangenheit wiederholtes Fehlverhalten gezeigt habe. Seit Herbst 2022 sei es an der Schule zu verschiedenen Vorfällen unter seiner Beteiligung gekommen, unter anderem wegen wiederholt körperlich und verbal übergriffigen Verhaltens gegenüber Mitschülern und Schulpersonal. Darum sei es auch nicht zu beanstanden, dass die ebenfalls an dem Feuer beteiligten Mitschüler im Gegensatz zum Antragsteller lediglich einen Verweis erhalten hätten.
Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Kammer zufolge Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 5.3.2025, 12:40 Uhr