Geplantes Hotel am Starnberger See: Weg für den “Seehof” in Tutzing ist frei – Starnberg | ABC-Z
Nach diesem Urteil kann die Gemeinde Tutzing aufatmen. Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat jetzt die Klage eines Anlieger-Ehepaars gegen das Projekt „Hotel Seehof“ am Starnberger See abgewiesen. Die betroffenen Nachbarn wollten die ihrer Ansicht nach zu massive Bebauung verhindern, weil sie „unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigungen und hohen Lieferverkehr“ befürchteten.
Nun aber ist der Teilbebauungsplan „Seehof“ zwischen Schloss- und Marienstraße wirksam. Diese Entscheidung hat sich schon vor einigen Tagen bei der Verhandlung im Tutzinger Rathaus abgezeichnet. Die Vorsitzende Richterin hatte darauf verwiesen, dass die Abstandsflächen der vorgesehenen Gebäude zu benachbarten Häusern im Bebauungsplan eingehalten würden und die Gemeinde als Fremdenverkehrsort auf dem Areal unweit des Dampferstegs berechtigt städtebauliche Ziele verfolge.
Erleichtert äußerte sich am Freitag Tutzings Bürgermeister Ludwig Horn (CSU) über die Entscheidung des Gerichts. „Das bedeutet, dass wir alles richtig gemacht haben und unser Bebauungsplan rechtens ist“, sagte Horn. Gleichwohl habe er auch Verständnis für die Nachbarschaft des „Seehof“-Areals. Er wolle mit den Leuten deshalb weiter im Gespräch bleiben, wie der Rathauschef versicherte.
Unklar bleibt aber, wann tatsächlich auf dem Gelände neben der Evangelischen Akademie ein Hotel gebaut wird. „Zumindest haben wir dafür die Hausaufgaben gemacht“, erklärte Horn. Den Weg dafür haben die Gemeinde und das Gericht nun jedenfalls geebnet. Am Zuge sind daher jetzt die Eigentümer und möglichen Investoren, ein Hotel zu bauen, das bis zu 159 Gästezimmer vorsieht. In den 1990er-Jahren war der „Seehof“ als Unterkunft für Geflüchtete genutzt und schließlich 2003 abgerissen worden. Das Grundstück war mehrfach verkauft worden und es gab oft Debatten darüber, was genau auf dem 5300 Quadratmeter großen Grundstück entstehen soll.