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Gemeinsames Drohneabwehrzentrum eingeweiht | FAZ | ABC-Z

Um unerlaubt fliegende Drohnen künftig besser zu erkennen und unschädlich machen zu können, haben Bund und Länder in Berlin ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) eingeweiht. Der Arbeitsbetrieb soll im Januar aufgenommen werden.

In dem neuen Zentrum sollen Vertreter der Sicherheitsbehörden, der Bundeswehr und der Nachrichtendienste Informationen austauschen und Einsatzmaßnahmen koordinieren. Organisatorisches Vorbild ist das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum, in dem sich Polizei, Nachrichtendienste und andere relevante Behörden zu aktuellen Risikofällen im Bereich islamistischer Terrorismus austauschen.

Bei der Drohnenabwehr stehen vor allem Flughäfen, Bundeswehr-Standorte und Energieversorger im Fokus. Nach Angaben der Bundesregierung haben Drohnensichtungen an wichtigen Einrichtungen in Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stark zugenommen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Eröffnung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums in Berlindpa

„Wir gehen in weiten Teilen davon aus, dass diese Drohnen auch von feindlichen Mächten gesteuert sind“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). „Behörden arbeiten hier Hand in Hand, Kompetenzen werden gebündelt, Lagebilder verzahnt. So erhöhen wir Tempo und Treffsicherheit im Kampf gegen hybride Bedrohungen, Sabotage und gezielte Provokationen.“

Konkret geht es um die Verhinderung von Spionage, Sabotage und Störungen des Luftverkehrs sowie die Abwehr etwaiger Angriffe. Einig waren sich die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Herbstkonferenz Anfang Dezember in Bremen, dass die Polizei die Aufgabe der Abwehr größerer militärischer Drohnen nicht bewältigen könne. Das, so hieß es, sei grundsätzlich ein Fall für die Bundeswehr.

Um deren Einsatz gegen solche hybriden Bedrohungen im Inland rechtlich abzusichern, hat das Kabinett eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet. Dabei geht es unter anderem darum, unter welchen Voraussetzungen die Bundeswehr hier Amtshilfe für die Polizei leisten kann.

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