Gehaltserhöhung für Friedrich Merz: Grund für eine Neid-Debatte? | ABC-Z

B undeskanzler Friedrich Merz ist bisher nicht durch eine besondere Nähe zu den deutschen Gewerkschaften aufgefallen. Nun allerdings sollte er sich überlegen, doch noch bei Verdi einzutreten und beim nächsten Auftritt statt seiner mittlerweile bekannten „Wir müssen alle mehr arbeiten“-Ruck-Rede zur Abwechslung ein Loblied auf die Solidarität und die streikenden Kita-Erzieherinnen zu singen.
Denn diesen hat Merz es zu verdanken, dass nun sein Einkommen als Bundeskanzler steigt. Wegen der Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes im Mai steigen rückwirkend auch die Gehälter von Bundesbeamten. Das Amtsgehalt des Bundeskanzlers steigt um 620 Euro, ab kommenden Mai um weitere 600 Euro. Ohne Zulagen kommt Merz dann auf rund 21.900 Euro. Das ist gutes Geld – aber kein Grund zur Aufregung.
Anonyme Populisten in der taz-Redaktion behaupten zwar: Skandal, das ist ja mehr als der Regelsatz eines Bürgergeldempfängers! Und auch in anderen Medien war von „saftigen“ oder „satten“ Gehaltssteigerungen die Rede. Vielleicht liegt hier aber ein Missverständnis vor, oder mancher Kollege hat Probleme mit der Prozentrechnung. Denn drei Prozent Steigerung im einen und 2,8 im kommenden Jahr sind nicht viel.
Und man darf sowohl bei Friedrich Merz als auch bei anderen Mitgliedern des Kabinetts davon ausgehen, dass sie ihren Beruf nicht aus finanziellen Gründen angenommen haben. Sie könnten in einer anderen Branche mit weniger Stress wohl genauso gut oder besser verdienen.
Merz könnte die Gewerkschaften loben
Besser als eine wenig fruchtbare Neiddebatte wäre es deshalb, wenn Merz die Steigerung als Anlass nähme, die Gewerkschaften zu loben und zu preisen – und die Arbeit im öffentlichen Dienst und von Beamten.
Dass es dazu kommt, ist eher unwahrscheinlich. Denn diese Berufsgruppen haben ja nicht unbedingt den besten Ruf, insbesondere bei der CDU-geführten Bundesregierung. So hat sie bereits angekündigt, die Zahl der Beamten in Ministerien reduzieren zu wollen.
Schon vor seiner Wahl brüstete sich Friedrich Merz gern mit seiner Wirtschaftsnähe und seiner Erfahrung beim Vermögensverwalter Blackrock. Besonders stolz ist er, dass er in sein Kabinett sogenannte Wirtschaftskompetenz geholt hat, mit der Ex-Energiemanagerin Katherina Reiche als Wirtschaftsministerin und dem Ex-MediaMarktSaturn-Manager Karsten Wildberger als Minister für Digitalisierung. In der Talkshow Caren Miosga bewarb Merz am Sonntag das auf der Kabinettsklausur erarbeitete Programm zur Digitalisierung und Entbürokratisierung: Nun mache man es endlich wie in der Wirtschaft, sagte er sinngemäß.
Gehalt muss an Leistung gekoppelt sein
Nur folgerichtig wäre es da doch, auch Merz’ Gehalt als Bundeskanzler in Zukunft frei zu verhandeln, wie es für Manager in der freien Wirtschaft üblich ist, und die Höhe an erbrachte Leistungen zu koppeln.
Bei der Deutschen Bahn, immerhin ein Unternehmen im Besitz des Bundes, werden die Gehälter des Vorstands bereits an messbare Leistungen wie die Zufriedenheit der Mitarbeiter oder die Pünktlichkeit im Fernverkehr gekoppelt. Wenn Merz nun laut von einer neuen Agenda 2030 fürs ganze Land träumt, bieten sich eine Handvoll Parameter an, um seinen Erfolg als Bundeskanzler zu messen.
Schafft Merz es, bis zur nächsten Bundestagswahl die AfD zu halbieren? Dann wäre mindestens das doppelte Gehalt angemessen. Lässt der Wirtschaftsfachmann das Bruttoinlandsprodukt im kommenden Jahr um 3 Prozent wachsen? Dann wäre eine Steigerung in gleicher Höhe durchaus drin. Kommt Merz auch beim nächsten Besuch bei Donald Trump unbeschadet wieder aus dem Oval Office? In diesem Fall winken drei Tage Sonderurlaub im Sauerland.
Auch kleinere Erfolge wären im neuen, leistungsbezogenen Gehaltsmodell für den Bundeskanzler durchaus denkbar. In der taz wurde etwa wohlwollend registriert, dass Merz sich am Sonntag in der Talkshow von Caren Miosga zum ersten Mal als Bundeskanzler zur Rolle seines Großvaters im Nationalsozialismus geäußert hat (dass ihn erst die Recherchen der taz darauf aufmerksam machten, geschenkt). Auch solche Art der öffentlichen Aufarbeitung der eigenen Familiengeschichte darf durchaus honoriert werden!





















