Gebäudeenergiegesetz: Union und SPD streichen zentrale Vorgabe aus Ampel-Heizungsgesetz | ABC-Z

Die schwarz-rote Koalition hat bei den Beratungen über ein neues Heizungsgesetz eine Einigung erzielt. Das gaben die Fraktionen bekannt. CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn kündigte an, dass die vormals zentrale Regelung, wonach neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wegfalle.
Im Dezember hatte der Koalitionsausschuss angekündigt, dass das Gebäudeenergiegesetz technologieoffener, flexibler und einfacher werden soll. Auch solle es in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt werden.
Als Heizungsgesetz wird die noch von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossene
Reform des Gebäudeenergiegesetzes bezeichnet. Sie trat Anfang 2024 in Kraft, Teile sind aber umstritten. Ziel des Gesetzes ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich
durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen.
Union kritisierte Ampelgesetz
Die drei Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung des Heizungsgesetzes vereinbart. Ursprünglich wollten sie die Eckpunkte bis Ende Januar vorstellen. Ende Februar sollte die Novelle dann vom Kabinett beschlossen werden. Die Verhandlungen verzögerten sich jedoch.
Die unter der Ampel verabschiedete Fassung sah vor, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn
sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese gilt zunächst allerdings nur für Neubauten, für bestehende Gebäude waren umfassende Übergangsfristen vorgesehen.
Während die CDU eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe anstrebte, wollte die SPD an der Vorgabe festhalten. Dieser umstrittene Paragraf 71 wird nun abgeschafft. “Alle Heizungsarten sind wieder möglich”, sagte Fraktionschef Spahn. Das “Habecksche Heizungsgesetz” werde abgeschafft, kündigte er mit Verweis auf den ehemaligen grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck an.
Grüngasquote soll eingeführt werden
“Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder
Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend
machen”, heißt es in dem fünfseitigen Eckpunktepapier. Der notwendige Klimaschutz soll laut Spahn unter anderem durch eine sogenannte Grüngasquote garantiert werden, bei der klimafreundliches Biomethan dem Erdgas beigemischt werden soll.
Für Öl- und Gasheizungen werde eine “Grüngasquote von bis zu einem Prozent in 2028 und dann aufwachsend eingeführt”, sagte Spahn in der Vorstellung der geplanten Reform. Bei neu eingebauten fossilen Heizungen soll die Quote ab 2029 bei 10 Prozent liegen. Den geplanten Anstieg des Bio-Anteils wird als “Biotreppe” bezeichnet.
Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein
CO2-Preis fällig werden, wie er auf andere fossile Brennstoffe erhoben wird. Das
soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen. Auch die Beratungspflicht beim Heizungstausch soll laut Spahn abgeschafft.
Förderung klimafreundlicher Heizungen bleibt vorerst
“Wir bleiben bei der Förderung stabil”, kündigte der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch an. Bis mindestens 2029 würden klimaneutrale Heizungssysteme weiter gefördert. Durch die sogenannte Biotreppe würden “die Klimaschutzziele fest im Blick” behalten, sagte Miersch.
Beim Austausch der Heizung liege “die Entscheidung über die künftige
Heizungsart bei den Eigentümern, die sich heute schon beim
Heizungstausch überwiegend für eine Wärmepumpe oder Fernwärme
entscheiden”, heißt es in einem gemeinsamen Papier der
Koalitionsfraktionen. Das Gesetz schaffe seiner Ansicht nach einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Haltungen.
Für die kommunale Wärmeplanung, bei der Städte und Gemeinden mit Konzepten für emissionsärmere Wärmeversorgung ausarbeiten, wurden ebenfalls Änderungen beschlossen. Die Vorgaben für diese Planungen werden für kleinere Kommunen vereinfacht. Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen künftig weniger genaue Daten erheben müssen.
Bei ihrer Vorstellung betonten die drei Fraktionsspitzen Spahn, Miersch und Alexander Hoffmann von der CSU die konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Koalition. Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf fertigstellen. Dieser soll dann bis 1. Juli durch den Bundestag verabschiedet werden.




















