Sport

Fußball Regionalliga: Fans zündeln Pyros – Punktabzug für den FC Bayern München | ABC-Z

Fans der Bayern-Amateure zünden Pyrotechnik und sorgen damit für eine Strafe gegen ihren Klub. Insgesamt werden vom Verband zehn Vorfälle verhandelt. Es gibt aber die Möglichkeit, dass die Strafe reduziert wird.

Punktabzug und Geldstrafe für den FC Bayern München II in der Regionalliga: Das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat die Amateurmannschaft des deutschen Fußball-Rekordmeisters wegen pyrotechnischer Vorfälle rund um das Spiel beim SV Wacker Burghausen zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro sowie dem Abzug eines Punktes verurteilt.

Das Spiel fand am 5. Dezember des vergangenen Jahres statt. Es war laut BFV-Angaben bereits der wiederholte Verstoß des Münchner Anhangs in der laufenden Saison. Das Urteil ist laut Mitteilung rechtskräftig, die Tabelle wurde entsprechend korrigiert.

In der Nachholbegegnung des neunten Spieltags hatten nach BFV-Angaben Anhänger des FC Bayern wiederholt pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und damit auch Spieler auf dem Feld gefährdet. Die Partie musste zweimal vom Schiedsrichter unterbrochen werden. Das Sportgericht unter Vorsitz von Heiko Loder ahndet damit schon zum zehnten Mal in dieser Saison der Regionalliga Bayern einen Verstoß des FCB-Anhangs gegen die Platzdisziplin.

Reduzierte Strafe für FC Bayern möglich

Das Sportgericht Bayern weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die verhängte Geldstrafe vom handelnden Täter gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes zivilrechtlich zurückverlangt werden kann. Außerdem sieht die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des Verbandes vor, dass die Strafe binnen eines Jahres bei täterorientiertem Ermitteln auf Antrag reduziert werden kann. Wird der Täter ermittelt, kann die Verantwortung stärker vom Klub auf diese Person verlagert werden.

Abonnieren Sie WELTMeister bei Spotify, Apple Podcasts oder direkt per RSS-Feed.

Auch kann der Punktabzug in einem solchen Fall möglicherweise rückgängig gemacht werden, wenn der Verein binnen drei Monaten, spätestens jedoch fünf Wochen vor dem letzten Spieltag der Saison einen entsprechenden Antrag stellt.

dpa/step

Back to top button