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Fürstenfeldbruck: Vorwürfe gegen Stadtverwaltung im SCF-Streit – Fürstenfeldbruck | ABC-Z

Hat die Stadt Fürstenfeldbruck das Verwaltungsgericht im Rechtsstreit rund um den örtlichen Fußballverein SCF belogen oder zumindest wichtige Fakten verschwiegen? Diese Vorwürfe erheben zwei Mitglieder des Stadtrats. Die Stadtspitze widerspricht nachdrücklich, sieht sich aber mit einigen unangenehmen Fragen konfrontiert.

Es geht um den seit Jahren schwelenden Streit zwischen dem Sportclub Fürstenfeldbruck und der Stadt, die ihr Sportgelände für einen weiteren Verein öffnen will: Die American-Football-Abteilung („Razorbacks“) des Turn- und Sportvereins soll nach dem Willen einer großen Stadtratsmehrheit einen Bolzplatz sowie Räume im Sportheim zugeschlagen bekommen. 2024 kündigte die Stadt dem Fußballverein zum Jahresende und bot ihm einen Nutzungsvertrag zu den veränderten Konditionen an.

Der SCF zog vors Verwaltungsgericht. Das gab ihm in diesem bundesweit wohl einzigartigen Präzedenzfall recht. Denn eine zivilrechtliche Kündigung genüge nicht, weil es sich im Fall des städtischen Sportgeländes um eine öffentlich-rechtliche Anlage handle, für die eine Vertragsauflösung ein aufwendigeres Verfahren erfordere. So müssten Vereine in solchen Fällen angehört, Einwände gründlich abgewogen werden.

Ein Jahr später folgte der nächste Anlauf. Da beschloss der Stadtrat erneut mit großer Mehrheit, dem Verein zum Jahresende zu kündigen und ihm in einem zweiten Schritt einen überarbeiteten Nutzungsvertrag für das Sportgelände vorzulegen. Die Form der Stadtratssitzung war indes ungewöhnlich und löste einen Eklat aus. Weil in der Vergangenheit offenbar aus dem Kreis des Stadtrats Informationen aus nicht öffentlichen Beratungen zum Thema SCF an den Sportverein weitergegeben worden waren, wollte die Stadtverwaltung diesmal wohl nichts anbrennen lassen.

Der als streitbar geltende SCF-Präsident Jakob Ettner und die ÖDP-Stadträtin Alexa Zierl, die in den städtischen Gremien zu den wenigen gehört, die den Fußballverein unterstützen (hier 2022 auf dem Sportgelände an der Klosterstraße mit neuen LED-Strahlern für die Flutlichtanlage). Carmen Voxbrunner

Getagt wurde am 27. Mai 2025 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Sitzungsunterlagen wurden ausgeteilt und nach erfolgter Abstimmung gleich wieder eingesammelt. Zeit für eine Einarbeitung blieb also nicht. ÖDP-Stadträtin Alexa Zierl und SPD-Stadtrat Philipp Heimerl kritisierten die Form vor und während der Sitzung mit deutlichen Worten. Beschlossen wurde die Kündigung des Sportclubs dennoch – gegen drei Stimmen von ÖDP und SPD.

ÖDP-Stadträtin und Sportclub verklagen die Stadt

Zierl zweifelte an der Rechtmäßigkeit des Procederes und klagte vor dem Verwaltungsgericht. In einem der Hauptverhandlung vorgeschalteten Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht München zwar dem Sportverein recht und kassierte die Kündigung durch die Stadt. Denn es sah die Ansprüche an eine öffentlich-rechtliche Vertragsauflösung erneut als nicht erfüllt an.

Die Klage der Stadträtin aber wurde im Eilverfahren als nicht stichhaltig zurückgewiesen. Begründet wurde dies vor allem damit, dass Kritik an der Form der damaligen Stadtratssitzung zwar begründet gewesen sei. Denn an den Tagesordnungspunkten lasse sich nicht ablesen, dass es an diesem Abend um den Beschluss über die Kündigung des SCF gehen sollte. Zudem sah das Gericht keinen Anlass für eine nicht öffentliche Sitzung hinter verschlossenen Türen.

Mängel werden „geheilt“, wenn niemand widerspricht

Weil aber in der Stadtratssitzung keine Rüge geübt worden sei, so das Gericht, führe dies zur „Heilung“ der Defizite. Ergo: wenn alle im Gremium mit dem Ablauf einverstanden sind, dann findet alles trotz der Mängel wieder zurück aufs rechtmäßige Gleis und kann später nicht mehr juristisch angefochten werden.

Liest man die am 11. Juni von der Stadt im Eilverfahren eingereichte Stellungnahme, wird klar, warum das Gericht von einer „Heilung der Ladungsmängel“ ausging. Darin heißt es, die digitale Aufzeichnung belege, dass in der damaligen Stadtratssitzung niemand Einwände vorgebracht habe, obwohl „die Möglichkeit bestand, Fragen zu stellen“, insbesondere an den Leiter des Rechtsamts, Christian Kieser – „tatsächlich wurden keine Fragen gestellt, auch nicht von der Antragstellerin selbst“. Auch auf die Einwände des SPD-Politikers Heimerl in der kontroversen Stadtratsdebatte wird nicht eingegangen.

Im Protokoll finden sich die Einwände Zierls und Heimerls

Das freilich weicht von der Aufzeichnung der Sitzung ab, die der SZ vorliegt. Und es ist der Grund für Zierls Verdacht, hier sei „rechtswidrig und gezielt getäuscht worden“. Im Wortprotokoll der Debatte, das Zierl dem Gericht vorlegte, wird die Rüge der ÖDP-Stadträtin deutlich. Wörtlich heißt es: „Ich würde euch raten, wirklich, dass wir als Stadtrat sagen, nein, auf Basis von kurz zuvor ausgeteilten längeren Geschichten, wo euch nicht ausgeteilt wird, was der SCF dazu sagt, dann würde ich an eurer Stelle nicht zustimmen, weil das höchst irregulär ist … ich will euch nur sagen, an der Stelle macht ihr einen Fehler, einen rechtlichen Fehler.“

Wie passt das zusammen mit der Klageerwiderung der Stadt ans Verwaltungsgericht und der Behauptung, es habe keine Rügen gegeben? Eine Anfrage an Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) und den Rechtsamtsleiter beantwortet Stadtjurist Kieser. Dass Zierl Kritik geübt habe, bestreitet er nicht. Diese habe sich aber gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit und das Austeilen und Wiedereinsammeln der Unterlagen gerichtet. Die Stadt habe die Wortbeiträge der Stadträte „nicht als ausdrückliche Rüge gegen die Ladung angesehen“.

Das wirft die Frage auf, ob öffentliche Verwaltungen einem Gericht nur das vorlegen müssen, was sie selbst für stichhaltig halten. Und wie man das bezeichnen soll, wenn nicht nur Lücken gelassen werden, sondern auch noch sinngemäß behauptet wird: Da war gar nichts, keine Einwände, keine Fragen. Obwohl es Einwände gegeben hat, deren Relevanz die Richter vielleicht gerne selbst bewerten würden.

Stadträtin prüft nun juristische Schritte

Die Urteilsbegründung nach Abschluss des Hauptverfahrens zeigt jedoch, dass die juristische Bewertung des Verwaltungsgerichts ganz anders ausfällt als jene der Stadt. Und dass es nicht entscheidend ist, wie der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt „den damaligen Wortbeitrag von der Frau Doktor Zierl ausgelegt hat“ (Kieser in der Januar-Stadtratssitzung).

Ausweislich der Tonaufzeichnung ist laut Gericht nun „belegt, dass (auch) die Klägerin gleich zu Beginn der Beratung das Vorgehen gegenüber dem Stadtrat gerügt hat. Sie hat dabei die ungenügende Vorinformation kritisiert und das Vorgehen als höchst irregulär bezeichnet. Sie hat damit ihre Bedenken gegen die anstehenden Beschlussfassungen bereits zu Beginn ihres Redebeitrags in der Sitzung geltend gemacht.“ Es komme „nicht maßgeblich darauf an, dass die Klägerin nicht ausdrücklich einen Ladungsmangel gerügt hat.“

Der Rechtsstreit um die Kündigung des SCF könnte in der nächsten Instanz fortgesetzt werden. Die Stadt hat die Zulassung der Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt.
Der Rechtsstreit um die Kündigung des SCF könnte in der nächsten Instanz fortgesetzt werden. Die Stadt hat die Zulassung der Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt. Peter Kneffel/dpa

Alexa Zierl prüft nun juristische Schritte gegen Amtsleiter und Oberbürgermeister – weil es eine Gefahr für die Demokratie darstelle, wenn unwahre Äußerungen von leitenden Beamten einfach hingenommen würden. Unterstützt wird sie von SPD-Stadtrat Walter Schwarz, der den Fall am Rande der Januar-Stadtratssitzung aufgriff und den Oberbürgermeister fragte, wer hier die Verantwortung trage. Eine Antwort bekam er nicht.

Die Stadt akzeptiert zwar die Niederlage gegen Alexa Zierl. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, wie ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) bestätigt. Im Streit mit dem SCF aber hat die Stadt die Zulassung der Berufung vor dem VGH beantragt. Man erhoffe sich davon Rechtssicherheit, so Götz mit Blick auf die anhaltenden Zweifel an dem aufwendigen Prozedere der geplanten Vertragsauflösung.

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