Verkehr

Führerscheinentzug vermeiden nach Trunkenheitsfahrt – Verkehrstalk-Foren | ABC-Z


Frohe Weihnachten zusammen,

ich war lange Zeit stiller Mitleser und habe viele gute Dinge lernen können, die mir weitergeholfen haben. Ich möchte einen kleinen Beitrag zurückgeben, über den bisher hier wenig bekannt ist. Mittlerweile habe ich meine Fahrerlaubnis zurückerhalten und möchte über eine sehr schöne Möglichkeit berichten, wie es bei mir lief:

Nach meiner Trunkenheitsfahrt (BAK>1,6) wandte ich mich als Erstes an einen guten Rechtsanwalt. Er beriet mich allumfassend und besprach mit mir sinnvolle Schritte. Diese umfassten: Abstinenznachweise sowie eine psychologische Verkehrstherapie. Wichtig war nicht lange gewartet zu haben, sondern wenige Tage nach der Auffälligkeit damit begonnen zu haben. Über viele Monate hinweg wurde konsequent daran gearbeitet, Abstinenznachweise gesammelt und psychologische Sitzungen absolviert. Dem Strafbefehl wurde widersprochen und somit eine Hauptverhandlung angestrebt. In dieser Hauptverhandlung konnte meine vermutete Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen widerlegt werden und mir wurde sogar mein Führerschein wieder ausgehändigt! Da das Gericht keine Ungeeignetheit mehr feststellen konnte, ist durch die Bindungswirkung auch die Fahrerlaubnisbehörde hieran gebunden und darf keine MPU anordnen.

Ich möchte damit zeigen wie entscheidend wichtig es sein kann, am Anfang einen guten Rechtsanwalt an der Hand zu haben. Oftmals wird an vielen Stellen leider darauf verwiesen, ohne Rechtshilfe die Sache mehr oder weniger über sich ergehen zu lassen und auch den Strafbefehl zu akzeptieren. Sicherlich spielt die Konstellation im Einzelfall auch eine große Rolle. Ich denke aber mein Fall zeigt eindrücklich, dass es sich lohnen kann, eine Hauptverhandlung anzustreben und sich gut auf diese vorzubereiten

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